ikr: Personen- und Gesellschaftsrecht wird angepasst
Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung verabschiedete am 23. Oktober 2012 einen Bericht und Antrag, mit dem zwei zentrale Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) angepasst werden. Zukünftig soll es möglich sein, dass auch juristische Personen als qualifiziertes Verwaltungsorgan im Sinne von Art. 180a Abs. 1 PGR fungieren können, wenn diese über eine entsprechende Bewilligung nach dem Treuhändergesetz ...