ikr: Abänderung Waldgesetz
Vaduz (ots/ikr) - Das Waldgesetz und das Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens enthalten in bestimmten Bereichen konkurrierende Bestimmungen. Deshalb hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2014 beschlossen, dem Landtag einen Bericht und Antrag auf Abänderung des Waldgesetzes vorzulegen. Demnach sollen bestimmte Gehölze im Sinne der Begriffsdefinition des Waldgesetzes nicht mehr als Wald gelten. Dies betrifft mit ...