Zur Bestätigung des Urteils im Plagiatsverfahren gegen Annette Schavan:
Berlin (ots) - Für die zurückgetretene Bildungsministerin ist diese Entscheidung doppelt bitter, denn die zuständige Richterin hat nicht nur die Entscheidung der Universität bestätigt, sie stellte auch fest, dass die Universität das Verfahren formal korrekt durchgeführt hat. Nicht nur Schavan hatte das bezweifelt. Der zuständige Promotionsausschuss hatte das ...