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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Beschwerde gegen "gothamcity.ch" abgewiesen: Name des Geschäftsmannes durfte genannt werden (Stellungnahme 11/2022)

08.04.2022 – 15:31

Bern (ots)

Parteien: Rodrik c. "gothamcity.ch"

Themen: Wahrheit / Unterschlagen wichtiger Informationen / Identifizierung

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen "gothamcity.ch" abgewiesen. In der Beschwerde ging es um einen Artikel, in dem geschildert wird, was der wachsende juristische Druck und die Zunahme von beantragten superprovisorischen Massnahmen für das Medium bedeutet. Thematisiert werden auch die damit verbundenen ökonomischen Risiken. Der Beschwerdeführer - ein Geschäftsmann - wird im Artikel namentlich erwähnt. Er wirft "gothamcity.ch" vor, wichtige Elemente des Zivilverfahrens zwischen ihm und dem Medium verschwiegen und seinen Namen erneut veröffentlicht zu haben, ohne dass ein öffentliches Interesse bestanden habe. In dem Verfahren ging es um die Veröffentlichung einer Gegendarstellung, bei der "gothamcity.ch" auf seiner Version beharrte.

Der Presserat hält fest, dass die Veröffentlichung einer Gegendarstellung die Vorwürfe von "gothamcity.ch" nicht hinfällig macht. Im weiteren kommt er zum Schluss, dass das Medium korrekt berichtet und auch keine wesentlichen Informationen unterschlagen hat, zudem rechtfertigt die Bekanntheit des Geschäftsmannes seine Namensnennung.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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