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Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV

Kollektive Kündigung bei BNP Paribas - der SBPV fordert, dass die Mitarbeitenden über ihre Rechte informiert werden

29.11.2019 – 14:40

BNP Paribas hat gestern seinen Mitarbeitenden eine Massenentlassung von 250 Stellen in der Schweiz angekündigt, ohne ihr Recht auf Information und Organisation zu erwähnen. Im Gegenteil, sie schüchtert sie ein, indem sie ihnen ein so genannt vertrauliches Dokument abgibt, das nicht übermittelt werden kann. Sie verletzt damit das Recht der Arbeitnehmenden auf Information und Selbstorganisation, insbesondere bei der Aushandlung eines Sozialplans. Der Schweizerische Bankpersonalverband SBPV fordert die Bank auf, dies durch die Einberufung einer Mitarbeiterversammlung in Anwesenheit von SBPV-Vertretern zu korrigieren.

Das Recht auf Selbstorganisation zur Verteidigung der eigenen Rechte

Weder verfügt die BNP Paribas Bank über einen gewählten Personalausschuss, noch hat sie die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) unterzeichnet. Dennoch brüstet sich die Bank damit, die Gewerkschaftsrechte zu achten, indem sie mit Uni Global, dem weltweiten Dachverband der Gewerkschaften, eine Vereinbarung über die Grundrechte und die soziale Verantwortung von BNP Paribas unterzeichnet hat. In der Schweiz ignoriert sie jedoch die Arbeitsrechte und die Tradition der Sozialpartnerschaft, indem sie ihren Arbeitnehmenden nicht die Möglichkeit gibt, sich selbst zu organisieren, um im Fall von Massenentlassungen und bei der Aushandlung des Sozialplans sinnvoll in das Konsultationsverfahren einzugreifen.

Aus diesem Grund fordert der SBPV die Bank auf, eine Mitarbeiterversammlung an den verschiedenen Standorten der Bank in der Schweiz einzuberufen, um eine angemessene Information der Mitarbeitenden zu gewährleisten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu organisieren und den SBPV mit der Verteidigung ihrer Interessen zu beauftragen. In einem Prozess, der für Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, aber auch für diejenigen, die ihren Arbeitsplatz behalten werden, von entscheidender Bedeutung ist, kommt der Unterstützung durch einen erfahrenen Partner wie dem SBPV eine äusserst wichtige Rolle zu. Alle Angestellten müssen in der Lage sein, in einem Klima ohne Angst und Druck weiterzuarbeiten, im Wissen, dass sie das Recht haben, sich von einem anerkannten Arbeitnehmerverband der Branche beraten und unterstützen zu lassen.

Mehr Informationen:

Denise Chervet, Geschäftsführerin SBPV
Tel 031 370 17 19 | Mobile 079 408 92 40
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