Cookie Einstellungen

Diese Website nutzt Cookies zur Optimierung und zur statistischen Analyse und um personalisierte Anzeigen auszuliefern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

HEV Schweiz

Krasse Beschneidung der Vermieterrechte abgelehnt

26.03.2021 – 16:56

Zürich (ots)

Der HEV Schweiz begrüsst, dass die Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates die Beschneidung des Kündigungsrechts bei Zahlungsverzug ablehnte. Der abgelehnte Vorstoss wollte trotz mehrmonatigem Ausbleiben der Mietzinszahlung eine Kündigung verbieten. Ebenso verwarf die Kommission einen erneuten Vorstoss für eine umfassende Prüfung der Mietzinsregeln. Der HEV Schweiz fordert stattdessen die längst fällige Umsetzung der bereits vor Jahren überwiesenen Vorstösse zur Vereinfachung des Beweises der Orts- und Quartierüblichkeit eines Mietzinses sowie zur Stärkung von Treu und Glauben beim Abschluss von Mietverträgen.

Die Rechtskommission des Nationalrates befasste sich mit Vorstössen zum Mietrecht.

Kein Kündigungsverbot bei Ausbleiben der Mietzinszahlung trotz Nachfrist

Ein Mieterverbandsvertreter wollte mit einem Vorstoss das Kündigungsrecht des Vermieters bei Ausbleiben der Mietzinszahlungen noch stärker erschweren: Bereits im geltenden Mietrecht ist es für Vermieter äusserst hürdenreich, das Mietverhältnis mit einem Mieter, der den Mietzins nicht mehr zahlt, zu beenden. Das für eine Zahlungsverzugskündigung gesetzlich vorgeschriebene Verfahren ist von formalistischen Hürden gespickt, welche namentlich private Vermieter immer wieder an den Rand der Verzweiflung bringt. Es gibt Mieter, die mit ihrem Vermieter Katz und Maus-Spiele treiben, indem sie den Mietzins nie zum vereinbarten Zeitpunkt zahlen und sich wiederholt eine zusätzliche mind. 30-tägige Mahnfrist ansetzen lassen. Um eine Kündigung zu verhindern, zahlen sie den gemahnten Ausstand dann jeweils am letzten Tag der Frist. Derweil sind sie für den aktuellen Monatszins bereits wieder im Verzug. Solche Missbräuche würden mit der geforderten komplizierten zusätzlichen Fristverlängerung und "Probezeit" trotz Ausbleibens der Mietzinszahlung innert der Mahnfrist noch verschlimmert. Vermieter müssten damit rechnen, dass sich immer wieder neue Mietzinsausstände auftürmen. Während all diesen Monaten bestünde Rechtsunsicherheit für Vermieter sowie ein unzumutbares Risiko von hohen Zahlungsausfällen.

Der HEV Schweiz setzt sich dafür ein, dass der Nationalrat dieser krassen Rechtsbeschneidung zulasten der Vermieter ebenfalls eine Abfuhr erteilt.

Mietzinsregeln punktuell verbessern und praxistauglich machen

Der Bundesrat hat bereits eine grossangelegte offene Diskussion zum gesamten Mietrecht mit der Prüfung allfälligen Handlungsbedarfs lanciert. Dieser Prozess läuft bereits. Dieser Diskussionsprozess ist jedoch unabhängig vom Rechtsetzungsprozess des Parlaments und darf die von beiden Rechtskommissionen beider Räte bereits vor mehreren Jahren unterstützten parlamentarischen Initiativen nicht blockieren. Es geht dabei um die formellen Voraussetzungen zur Anfechtung des Anfangsmietzinses sowie um sinnlose Formvorschriften ohne Schutzzweck und um die Vereinfachung des Beweises der Orts- und Quartierüblichkeit eines Mietzinses. Die Behebung dieser Praxisprobleme ist dringlich und lässt sich einfach umsetzen. Es ist daher folgerichtig, dass die Rechtskommission die Motion für eine umfassende Prüfung der Mietzinsregeln verworfen hat. Damit wäre die Behebung der bekannten Schwachstellen wiederum verhindert worden. Grossprojekte sind unweigerlich zum Scheitern verurteilt: Seit Inkrafttreten des Mietrechts 1990 sind sämtliche umfassenden Projekte zur Änderung der Mietzinsgestaltung ausnahmslos gescheitert.

Der HEV Schweiz setzt sich dafür ein, dass der Nationalrat diese Motion ebenfalls verwirft. Der Rat hatte eine fast gleichlautende Motion vor einigen Jahren bereits einmal abgelehnt. Es gilt nun, die bereits unterstützten Vorstösse endlich umzusetzen.

Pressekontakt:

HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

Orte in dieser Meldung
Weitere Storys: HEV Schweiz
Weitere Storys: HEV Schweiz
  • 19.03.2021 – 12:53

    NEIN zu diesem CO2-Gesetz

    Zürich (ots) - Der Vorstand des HEV Schweiz hat mit 12 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung die NEIN-Parole zur vorliegenden Totalrevision des CO2-Gesetzes beschlossen. Die Vorlage kommt am 13. Juni an die Abstimmungsurne. Erhebungen und Rückmeldungen aus den 125 regionalen HEV-Sektionen zeigen, dass die Meinungen zu dieser Abstimmungsvorlage innerhalb der rund 340'000 Mitglieder enorm breit gefächert sind. Wenn auch die Zielsetzungen der Energiestrategie 2050 im Grundsatz ...

  • 18.03.2021 – 10:50

    Covid-19-Gesetz ohne Zwangseingriffe ins Mietrecht

    Zürich (ots) - Der Bundesrat hatte von Beginn weg mietrechtliche Zwangsbestimmungen im Covid-19-Gesetz abgelehnt. Auch der Ständerat stellte sich konsequent gegen die vom Nationalrat eingefügte Zwangsstundung und das Kündigungsverbot. Das Parlament hat nun den Vorschlag der Einigungskonferenz unterstützt und das Covid-19-Gesetz ohne Mietrechtseingriffe verabschiedet. Der HEV Schweiz ist erleichtert über diesen ...

  • 17.03.2021 – 10:13

    Covid-19-Gesetz: Nationalrat unterstützt Zwangsstundung und streicht Kündigungsverbot

    Zürich (ots) - Wie der Ständerat und Bundesrat lehnt nun nach der dritten Beratung des Covid-19-Gesetzes auch der Nationalrat ein Kündigungsverbot für Vermieter und Verpächter von Geschäftslokalen ab. Er hält aber an der Zwangsstundung bei Nichtzahlung der Miete oder Pacht fest. Der HEV Schweiz hofft, dass diese für Vermieter und Verpächter kostspielige ...