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Bundeskanzlei BK

Eidgenössische Volksabstimmungen künftig an fixen Daten

14.06.2002 – 11:18

Bern (ots)

Bundesrat revidiert Verordnungen über die politischen Rechte
Abstimmungstermine brauchen künftig nicht mehr jedes
Jahr speziell fixiert zu werden. Vielmehr finden eidgenössische
Urnengänge fortan an festen Daten statt. So hat es der Bundesrat mit
einer Revision der Verordnung über die Politischen Rechte festgelegt.
Zugleich ermöglicht er Auslandschweizer Stimmberechtigten weitere
Erleichterungen bei der Ausübung ihrer politischen Rechte.
Mit dem Ziel, die Abstimmungsplanung zu verbessern, hat die
Bundeskanzlei letztes Jahr bei Kantonen, politischen Parteien,
Wirtschaftskreisen und weiteren interessierten Organisationen ein
Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Dieses ergab eine breite
Zustimmung zum Vorschlag, die Abstimmungstermine anhand abstrakter
Regeln auf Jahre hinaus festzulegen. Laut Beschluss des Bundesrates
gelten in Zukunft die folgenden Abstimmungstermine:
  • Im ersten Quartal der zweite Februar-Sonntag in jenen Jahren, in denen der Ostersonntag auf ein Datum nach dem 10. April fällt (also in den Jahren 2003, 2004, 2006 und 2009), bzw. der viertletzte Sonntag vor Ostern in jenen Jahren, in denen der Ostersonntag auf ein Datum bis einschliesslich 10. April fällt (also 2005, 2007, 2008 und 2010).
  • Im zweiten Quartal der dritte Mai-Sonntag in jenen Jahren, in denen der Pfingstsonntag auf ein Datum nach dem 28. Mai fällt (also in den Jahren 2003, 2004, 2006 und 2009), bzw. der dritte Sonntag nach Pfingsten in jenen Jahren, in denen der Pfingstsonntag auf ein Datum bis einschliesslich 28. Mai fällt (also 2005, 2007, 2008 und 2010).
  • Im dritten Quartal in allen Nichtwahljahren der vierte September-Sonntag. In Wahljahren (2003, 2007) finden die Gesamterneuerungswahlen des Nationalrats von Gesetzes wegen am zweitletzten Oktober-Sonntag statt; in jenen Jahren gibt es im dritten Quartal keine eidgenössischen Volksabstimmungen.
  • Im vierten Quartal stets der letzte November-Sonntag.
Sollte aus nachvollziehbaren Gründen einmal eine Terminänderung
nötig sein, entscheidet der Bundesrat jeweils spätestens im Juni des
Vorjahres.
Bis zum Jahr 2010 ergeben die neuen Regeln folgende Termine für
die eidgenössischen Volksabstimmungen:
Jahr
2003       1. Quartal    09.02. 
              2. Quartal    18.05. 
              3. Quartal    19.10.  NR-Wahlen 
              4. Quartal    30.11.
2004       1. Quartal    08.02.
              2. Quartal    16.05. 
              3. Quartal    26.09.
              4. Quartal    28.11.
2005       1. Quartal    27.02. 
              2. Quartal    05.06. 
              3. Quartal    25.09. 
              4. Quartal    27.11.
2006       1. Quartal    12.02. 
              2. Quartal    21.05. 
              3. Quartal    24.09. 
              4. Quartal    26.11.
2007       1. Quartal    11.03.
              2. Quartal    17.06. 
              3. Quartal    21.10. NR-Wahlen 
              4. Quartal    25.11.
2008       1. Quartal    24.02. 
              2. Quartal    01.06. 
              3. Quartal    28.09.
              4. Quartal    30.11.
2009       1. Quartal    08.02. 
              2. Quartal    17.05. 
              3. Quartal    27.09.
              4. Quartal    29.11.
2010       1. Quartal    07.03. 
              2. Quartal    13.06. 
              3. Quartal    26.09.
              4. Quartal    28.11
Die Daten finden sich auch im Internet: 
www.admin.ch/ch/d/pore/va/liste2020.html
Erleichterungen für Auslandschweizer
Der Bundesrat hat überdies Massnahmen beschlossen, mit denen
Auslandschweizer Stimmberechtigten die Ausübung ihrer politischen
Rechte besser ermöglicht werden. So können die Gemeinden die
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer künftig eine Woche früher
mit dem Stimmmaterial bedienen.
Schliesslich hat der Bundesrat beschlossen, Auslandschweizer
Stimmberechtigten die Erneuerung ihres Eintrags im Stimmregister zu
erleichtern. Die Stimmgemeinden stellen ihnen künftig mindestens
einmal pro Jahr ein entsprechendes Formular zu. Dieses sollte,
separat oder zusammen mit dem ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel,
unterzeichnet an die Stimmgemeinde zurückgeschickt werden.
Die Änderung der Verordnung über die politischen Rechte der
Auslandschweizer tritt  per 1.August 2002 in Kraft. Das
Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA wird
zusammen mit den Kantonen und Gemeinden für die Umsetzung sorgen und
den Gemeinden das erwähnte Formular elektronisch zustellen.

Kontakt:

Hans-Urs Wili
BK
Sektion Politische Rechte
Tel. +41/31/322'37'49

Pierre Buchs
EDA
Politische Abteilung VI
Tel. +41/31/324'23'85

Markus Börlin
EDA
Politische Abteilung VI
Tel. +41/31/322'33'48

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