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Staatskanzlei Luzern

Kindes- und Erwachsenenschutz K-ESR geht in die Vernehmlassung - Einladung an die Medien

24.03.2011 – 09:33

Luzern (ots)

Zum Kindes- und Erwachsenenschutz K-ESR hat der Bund ein neues Gesetz erlassen, das die Kantone auf den 1.1.2013 umsetzen müssen. Der Regierungsrat schickt nun das neue Gesetz für den Kanton Luzern in die Vernehmlassung. Es bringt viele Neuerungen; die wichtigsten sind die interdisziplinär zusammengesetzten Fachbehörden. Sie haben eine Regionalisierung des K-ESR zur Folge. Über diese Neuerung und viele andere, von denen auch der Kanton Luzern betroffen ist, möchten wir Sie gerne informieren.

Termin: Montag, 28. März 2011
Zeit: 10 bis ca.11.30 Uhr 
Ort: Regierungsgebäude, Kommissionszimmer 2, 2. Stock, Bahnhofstrasse
15, 6002 Luzern

ReferentInnen:

- Yvonne Schärli-Gerig, Regierungsrätin 
- Ruedi Amrein, Präsident Verband Luzerner Gemeinden VLG 
- Heinz Bachmann, Leiter Rechtdienst JSD

Kontakt:

Heinz Bachmann
Leiter Rechtsdienst Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'57'84
E-Mail: heinz.bachmann@lu.ch
Internet: www.lu.ch

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