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Staatskanzlei Luzern

Kanton Luzern schüttet 170,8 Millionen Franken Prämienverbilligung aus

01.12.2010 – 09:17

Luzern (ots)

Anfang November 2010 hat das Parlament den
Staatsvoranschlag 2011 verabschiedet. Für die Prämienverbilligung 
stehen im nächsten Jahr 170,8 Millionen Franken zur Verfügung, 3 
Millionen mehr als im laufenden Jahr. Damit können die Richtprämien 
erhöht werden.
Der für die Prämienverbilligung massgebende Prozentsatz muss 
erstmals nach vier Jahren wieder erhöht werden, damit der vom 
Kantonsrat bewilligte Kreditrahmen eingehalten werden kann. Trotz 
dieser Erhöhung wird der bezugsberechtigte Bevölkerungsanteil 
unverändert bei rund 35 Prozent bleiben. Es wird also nach wie vor 
rund jeder dritte Luzerner/jede dritte Luzernerin Prämienverbilligung
erhalten.
Sozialhilfebezüger erhalten gesamte Richtprämie
Die neuen Richtprämien und der neue Prozentsatz sind in der 
Verordnung zum Prämienverbilligungsgesetz festgelegt, welche der 
Regierungsrat in Absprache mit dem Verband Luzerner Gemeinden 
verabschiedet hat. Der Prozentsatz liegt neu bei 16,5 Prozent 
(Vorjahr 14,5 Prozent) und die Richtprämien sind für jede 
Prämienregion separat festgelegt.
Die 2011 im Kanton Luzern geltenden Richtprämien entnehmen Sie der
beigefügten PDF-Tabelle.
Bezügerinnen und Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe erhalten
unabhängig vom Prozentsatz die gesamten Richtprämien ausbezahlt. Für 
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 
gelten die vom Bund festgelegten Richtprämien. Diese liegen leicht 
über den Richtprämien für die übrigen Anspruchsberechtigten.
Anspruch bis 30. April 2011 anmelden
Bezugsberechtigt für Prämienverbilligungsbeiträge sind 
grundsätzlich Personen, die am 1. Januar 2011 ihren Wohnsitz im 
Kanton Luzern haben und bei denen die Kosten für die Prämien der 
obligatorischen Krankenversicherung höher sind als 16,5 Prozent des 
steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren Vermögens
sowie Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre in mindestens 
6-monatiger Ausbildung, sofern das massgebende Einkommen nicht höher 
als 100'000 Franken ist. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist mit
dem offiziellen Formular bei der Wohnsitzgemeinde bis spätestens 30. 
April 2011 einzureichen. Das dafür geltende Formular wird kurz vor 
Neujahr allen Personen zugestellt, die sich in den letzten zwei 
Jahren angemeldet haben. Im Übrigen kann das Anmeldeformular ab 
Januar 2011 bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes bestellt oder im 
Internet unter www.ahvluzern.ch abgerufen werden.
Anhänge: 
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/8497_20101201_praemien.pdf

Kontakt:

Guido Graf, Regierungsrat
Tel.: +41/41/228'60'85 (erreichbar heute zwischen 11 und 12 Uhr)
E-Mail: guido.graf@lu.ch

Daniel Wicki, Soziales und Arbeit
Tel.: +41/41/228'60'80
E-Mail: daniel.wicki@lu.ch

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