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Staatskanzlei Luzern

WAK befürwortet Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes

26.08.2008 – 14:37

Luzern (ots)

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK des
Kantonsrates (Vorsitz Leo Müller, CVP, Ruswil) befürwortet einstimmig
eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes über die
Abschreibungsregeln. Diese Änderung basiert einerseits auf einer
Bemerkung des Kantonsrates zur Staatsrechnung 2006, wonach Nonvaleurs
zulasten der Wertberichtungen abzuschreiben und der Rest als
Eigenkapital auszubuchen sei. Andererseits weicht die neu eingeführte
Anlagebuchhaltung bezüglich Abschreibungsregeln von der bisherigen
gesetzlichen Regelung ab. Diese Regelung soll daher
betriebswirtschaftlich korrekt angepasst werden.
Inskünftig wird demnach das Verwaltungsvermögen nicht mehr in
jährlichen Raten von mindestens 10 Prozent des Restwertes, sondern
linear, je nach Anlagekategorie und nach effektiver Nutzungsdauer,
auf dem Anschaffungswert abgeschrieben. Mit den neuen gesetzlichen
Abschreibungsregeln sollen die Vermögenswerte des Kantons mit den
effektiven Werten in der Staatsbuchhaltung erscheinen und ein
korrekteres Bild der Vermögenslage widergeben. Der Kantonsrat wird
die Vorlage B 66, welche diese Änderung vorsieht, voraussichtlich an
der Session vom 8./9. September 2008 beraten.

Kontakt:

Leo Müller
Präsident WAK
Tel.: +41/41/495'28'20
Mobile: +41/79/363'32'60

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