Auflage des AOC-Gesuchs für Munder Safran
16.03.2004 – 08:30
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht das Gesuch um Registrierung einer geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB/AOC) für Munder Safran im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Die Safranzunft Mund hat um den Schutz dieser Bezeichnung ersucht. Safran wird auch als rotes Gold bezeichnet. Gewonnen wird er aus den Narben (Teile des Griffels) der Blume Crocus sativus L.. Sie wird jeweils im Herbst geerntet. Im Wallis geht der Safrananbau bis ins Mittelalter zurück. Heute hält nur noch die Oberwalliser Gemeinde Mund diese Tradition am Leben. Die für die Schweiz einzigartigen Klima- und Bodenverhältnisse in Mund begünstigen den Safrananbau und verleihen dem Munder Safran die hervorragende Qualität, die von Kennern geschätzt wird. Die Produktion von Munder Safran ist sehr aufwändig: Für ein Kilo getrockneten Safran müssen über 120000 Blüten gepflückt werden. Obwohl der Safran heute mehr kostet als Gold, kann kein einziger Produzent in Mund allein vom Safrananbau leben. Vorwiegend wirtschaftliche Gründe haben den auch dazu geführt, dass der ursprünglich in ganz Europa verbreitete Safrananbau heute nur noch in wenigen Gebieten gepflegt wird. In Mund ist der Safran jedoch fester Bestandteil des kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens. Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Für das Register der Weinbezeichnungen sind die Kantone zuständig. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Die Eintragungsgesuche werden öffentlich aufgelegt. Personen mit einem schutzwürdigen Interesse sowie die Kantone können innert drei Monaten Einsprache erheben. Das Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zählt heute fünfzehn Eintragungen: Abricotine/Eau-de-vie dabricot du Valais (GUB), Etivaz (GUB), Rheintaler Ribel (GUB), Bündnerfleisch (GGA), Eau-de-vie de poire du Valais (GUB), Formaggio dalpe ticinese (GUB), Gruyère (GUB), Tête-de-Moine bzw. Fromage de Bellelay (GUB), Saucisse dAjoie (GGA), Saucisson neuchâtelois/Saucisse neuchâteloise (GGA), Sbrinz (GUB), Vacherin Mont-d'or (GUB), Walliser Trockenfleisch (GGA), Cardon épineux genevois (AOC) und Walliser Roggenbrot (AOC). Informationen über diese Erzeugnisse finden sich im Internet unter http://www.blw.admin.ch/rubriken/00101/index.html?lang=de. Für weitere Auskünfte: Philippe Herminjard, Sektion Spezialkulturen und Weinwirtschaft, Tel. 031 322 25 26 Isabelle Pasche, Hauptabteilung Produktion und Internationales, Tel. 031 322 25 39 Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst