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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Fordern und Fördern

14.11.2007 – 15:07

Vaduz (ots)

Vaduz, 14. November (pafl) - Regierungschef Otmar
Hasler präsentierte an der Pressekonferenz vom 14. November 2007 das 
neue Ausländergesetz. In der vorliegenden Gesetzesvorlage werden 
Rechte und Pflichten von Drittstaatsangehörigen geregelt. Das Gesetz 
schafft erstmals ein eigenständiges liechtensteinisches 
Ausländerrecht.
Seit Abschluss der fremdenpolizeilichen 
Zusammenarbeitsvereinbarung aus dem Jahr 1963 arbeiten die Schweiz 
und Liechtenstein auf dem Gebiet des Ausländerrechts eng zusammen. 
Die Aufenthaltsregelung von so genannten "Drittausländern" richtet 
sich an den für die Kantone geltenden Bestimmungen. Eine Anpassung 
erfolgte 1995 aufgrund des Beitritts Liechtensteins zum Europäischen 
Wirtschaftsraum. Seither bestimmt sich das Aufenthaltsrecht von 
Staatsangehörigen eines EWR-Staates nach dem EWR-Recht.
Neues Gesetz notwendig
Das bisher in Liechtenstein anwendbare Bundesgesetz über 
Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) genügt den 
veränderten Anforderungen einer ganzheitlichen und sozialen 
Migrationspolitik nicht mehr und wurde in der Schweiz durch ein 
umfassendes Ausländergesetz ersetzt. Dieses tritt am 1. Januar 2008 
in Kraft.
Eine Übernahme des neuen schweizerischen Ausländergesetzes - via 
Zollvertrag - in Liechtenstein ist nicht ohne weiteres möglich, da es
sehr detaillierte Regelungen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des 
Bundes, der Kantone und Gemeinden enthält.
Grundsatz
Die Gesetzesvorlage bezweckt eine umfassende Regelung der 
rechtlichen Stellung der Ausländerinnen und Ausländer ohne EWR- oder 
Schweizer Staatsangehörigkeit. Geregelt werden die Ein- und Ausreise,
der Aufenthalt, der Familiennachzug und die Beendigung des 
Aufenthalts. Schwerpunkte bilden die Zulassung zum Aufenthalt mit 
Erwerbstätigkeit, den Familiennachzug, die Integration und die 
Missbrauchsbekämpfung. Am Grundsatz des beschränkten Zuzuges und den 
hohen Zuzugsvoraussetzungen wird weiterhin festgehalten.
Spracherwerb als Schlüssel zur Integration
Wer sich langfristig in Liechtenstein aufhalten will, muss sich 
integrieren. Wesentliche Grundlage jeglicher Integration ist der 
Spracherwerb. Dieser Überzeugung folgt der Gesetzesentwurf. Der 
Gesetzesentwurf legt grossen Wert auf den Spracherwerb. Die 
Anerkennung der liechtensteinischen Verfassungswerte wird weiterhin 
gefordert.
Ziel der Regierung ist es, die Situation der rechtsmässig und 
dauerhaft anwesenden Ausländerinnen und Ausländer aus "Drittstaaten" 
bei Erbringung der Integrationsleistung nachhaltig zu verbessern.
Integrationsvereinbarung
Nach dem Grundsatz "Fordern und Fördern" werden die 
Drittstaatsangehörigen mit einer klaren Integrationsvereinbarung 
verpflichtet, sich mit den Gegebenheiten in Liechtenstein auseinander
zu setzen und insbesondere die deutsche Sprache in Wort und Schrift 
zu erlernen. Das erforderliche Sprachniveau orientiert sich am 
Europäischen Sprachenportfolio und wird, je nach Aufenthaltsdauer und
-art (Familienzuzug / Niederlassung / Staatsbürgerschaft), in Stufen 
eingeteilt.
Damit die Integrationsvereinbarung nicht zur leeren Worthülse 
verkommt, sind entsprechende Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen. So 
wird für ausländische Staatsangehörige, welche die Verpflichtungen 
der Integrationsvereinbarung nicht erfüllen, oder sogar straffällig 
werden, die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlängert oder 
widerrufen.
Förderung von Integrationswilligen
Die Integration rechtmässig und längerfristig anwesender 
Ausländerinnen und Ausländer soll mit diesem Gesetz gezielt gefördert
werden. Ziel dieser Integration ist ein friedliches Zusammenleben der
liechtensteinischen und ausländischen Bevölkerung auf der Grundlage 
der Verfassung.
Die Aufgabe einer nachhaltigen und erfolgreichen Integration 
stellt eine Querschnittsaufgabe dar. Daran sind das Land, die 
Gemeinden, Sozialpartner und private Organisationen beteiligt. Im 
Zuständigkeitsbereich des Landes fördert das Ausländer- und Passamt 
die sprachliche und staatspolitische Integration gemäss den zu 
budgetierenden Mitteln. Konkret bedeutet dies eine finanzielle 
Unterstützung von Sprach- und Staatskundekursen.
Diese Sprachkurse werden bereits seit August 2007 gefördert und 
stellen einen vollen Erfolg dar. Zu den Kursteilnehmern gehören 
Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung oder 
Ehepartner von Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern.
Missbrauchsbekämpfung
Besonderes Augenmerk schenkt die Gesetzesvorlage der 
Missbrauchsbekämpfung. Das Gesetz erlaubt eine verbesserte Bekämpfung
von Umgehungen und Missbräuchen des Ausländerrechts durch eine 
Minderheit von Ausländerinnen und Ausländern. Griffige Massnahmen 
hält die Gesetzesvorlage insbesondere gegen Schlepperei, 
Schwarzarbeit sowie Schein- und Zwangsehen bereit. Gegen Personen, 
welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung verletzt haben oder 
diese gefährden, können die notwendigen Entfernungs- und 
Fernhaltemassnahmen ergriffen werden.
Ziel
Das Ziel des neuen Ausländergesetzes ist ein konflikfreies 
Zusammenleben von Ausländern und Liechtensteinern; eine Gesellschaft,
die geprägt ist von Toleranz und kultureller Bereicherung. Dies sind 
Kennzeichen eines modernen Staatswesens.

Kontakt:

Ressortsekretär
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09

Leiter Ausländer und Passamt
Hans Peter Walch
+423/236 61 40

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