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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Förderung Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien

Vaduz (ots)

Vaduz, 14. November (pafl) - Die Regierung hat
anlässlich ihrer Sitzung vom 13. November 2007 den Bericht und Antrag
zum Gesetz über die Förderung der Energieeffizienz und der 
erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz, EEG) zuhanden des 
Landtags verabschiedet. Dieses Gesetz soll das Gesetz über die 
Förderung des Energiesparens (Energiespargesetz) aus dem Jahre 1996 
ablösen. Analog zur Energiepolitik der EU liegen die Schwerpunkte des
neuen Gesetzes auf der Reduktion des Energieverbrauchs, einer 
intelligenten, das heisst rationelle Verwendung von Energie sowie der
Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien. Ausgangspunkt ist 
dabei das "Energiekonzept Liechtenstein 2013", welches die Regierung 
am 18. Februar 2004 verabschiedet hat. Es postuliert verschiedene 
energiepolitische Ziele und enthält ein Bündel von Massnahmen für den
sinnvollen und zielgerichteten Einsatz von Energie. Das 
Energieeffizienzgesetz soll der Umsetzung des Energiekonzeptes mehr 
Schubkraft verleihen und die mehr als zehnjährigen Erfahrungen aus 
dem Energiespargesetz einfliessen lassen.
Die Raumwärmeversorgung vom Altbaubestand hat mit rund 50 Prozent 
den grössten Anteil am Energieverbrauch und bietet das grösste, 
einfach realisierbare Einsparpotenzial. Eine Vorgabe aus dem 
Energiekonzept 2013 sieht die Verdoppelung der Förderbeiträge für die
Wärmedämmung bestehender Bauten vor. Das neue, vereinfachte 
Förderverfahren basiert zudem auf einer einfach zu handhabenden, 
flächenbezogenen Förderung und löst das bisherige, aufwändige 
Berechnungsverfahren des Heizwärmebedarfs ab. Das EEG sieht die 
finanzielle Unterstützung des Minergie-Standards bei Alt- und 
Neubauten vor und schafft so einen Anreiz zur Erfüllung dieses 
besonders energieeffizienten Standards. Haustechnikanlagen werden in 
Zukunft auch dann gefördert, wenn sie in bestehenden Bauten zum 
Einsatz kommen, die nicht wärmetechnisch saniert werden. Der Einsatz 
von erneuerbaren Energien wird ausgebaut, indem die Förderungen für 
thermische Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen verstärkt 
werden. Neben einer höheren Investitionsförderung wird auch die 
Abnahme- und Vergütungspflicht für den produzierten Strom aus neu 
erstellten Anlagen eingeführt. Nach demselben Schema sollen neben den
Photovoltaikanlagen auch KWK-Anlagen gefördert werden.
Im Juni 2007 hat der Landtag dem Beschluss Nr. 151/2006 des 
Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Übernahme der Richtlinie 2004/8/EG 
die Zustimmung erteilt. Diese Richtlinie über die Förderung einer am 
Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im 
Energiebinnenmarkt (Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie, KWK-Richtlinie)
hat zum Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und die 
Energieversorgungssicherheit zu verbessern. Hierfür wird ein Rahmen 
für die Förderung und Entwicklung einer effizienten, am 
Nutzwärmebedarf orientierten und auf Primärenergieeinsparungen 
ausgerichteten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt geschaffen.
Durch diese Richtlinie werden unter anderem Herkunftsnachweise für 
Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung definiert und eine 
einheitliche Berechnungsmethode für den erzeugten Strom aus solchen 
Anlagen festgelegt. Darüber hinaus sind die einzelnen Mitgliedstaaten
verpflichtet, eine Analyse des nationalen Potenzials für den Einsatz 
von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung zu erstellen. Die Umsetzung 
der KWK-Richtlinie ist nach der Durchführung der Vernehmlassung in 
das EEG eingearbeitet worden.
Der Vollzug des EEG, welches den Zielen des Energiekonzeptes 2013 
zum Durchbruch verhelfen soll, obliegt grösstenteils der 
Energiefachstelle. Die Energiefachstelle, welche neu als Abteilung 
innerhalb des Amts für Volkswirtschaft organisiert ist, wird deshalb 
in Bezug auf die meisten Fördermassnahmen mit der nötigen 
Entscheidungskompetenz ausgestattet, damit die Förderanträge 
effizient bearbeitet werden können. Auch die Energiekommission wird 
neu strukturiert. Sie soll ein mit politisch unabhängigen 
Spezialisten besetztes Experten-Gremium sein, das die Regierung 
energiepolitisch berät, die technologischen Entwicklungen verfolgt 
und das EEG hinsichtlich seiner Zielerreichung laufend beobachtet.

Kontakt:

Violanda Lanter-Koller
Mitarbeiterin des Ressorts Wirtschaft
Tel.: +423/236 74 26

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