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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Massnahmen des Bundes zur administrativen Entlastung in den Unternehmen

16.06.2003 – 11:38

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 16. Juni 2003 Massnahmen zur
administrativen Entlastung von Unternehmen beschlossen. Das 
Schwergewicht liegt auf der besseren Koordination der vielfältigen 
Angaben, welche die Unternehmen kraft bundesrechtlicher Vorschriften 
bereitzustellen haben. Die Massnahmen werden gestaffelt ab Ende 
dieses Jahres verwirklicht. Ein elektronisches Expertensystem für 
die Bestimmung des AHV- pflichtigen Lohnes soll durch Angebote 
anderer Bundesstellen ausgebaut werden. Es soll namentlich auch die 
Abführung der Quellensteuern und die Erstellung der Lohnausweise 
unterstützen. Weiter soll die vom Parlament bereits verlangte 
Möglichkeit zur einjährigen Veranlagung der Mehrwertsteuer geboten 
werden. Damit können die Schlussabrechnungen mit den 
Sozialversicherungen und die verschiedenen Steuererklärungen in 
einem Zug erledigt werden. Handbücher für den Behördenverkehr im 
Bereich der amtlichen Statistik oder branchenbezogene Führer durch 
das Bundesrecht – etwa im Umweltbereich – sollen die KMU in Zukunft 
besser leiten.
Massnahmen zur administrativen Entlastung von KMU waren vom 
Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements bereits 
anlässlich der Vorstellung der KMU-Politik des EVD am 23. Mai 2003 
angekündigt worden. Im neu vorgelegten Bericht erfolgt nun eine 
systematische Untersuchung der administrativen Vorgänge in den 
Unternehmen mit dem Ziel, den kleinen und mittleren Unternehmen eine 
rationellere Erfüllung der Auflagen staatlicher Stellen zu 
gestatten.
Auskünfte:
Peter Balastèr,
seco,
Leistungsbereich Wirtschaftspolitische Grundlagen,
Leiter Ressort Wachstumspolitik und Strukturreformen,
Tel. 031 322 21 18

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