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Galerie Gmurzynska

Galerie Gmurzynska zieht Urteil des Bezirksgerichts Zürich weiter an das Obergericht

Zürich (ots)

Galerie wurde zu Unrecht in die "Affäre Schwarzenbach" hineingezogen - Die Anwendung des Verlagerungsverfahrens durch die Galerie erfolgte gesetzeskonform

In einem seit acht Jahren andauernden Verfahren wurden die Argumente der Galerie vom Richter nicht gehört. Die Galerie Gmurzynska ist nach wie vor der Ansicht, dass sie zu Unrecht in den "Fall Schwarzenbach" hineingezogen wurde. Das in der Schweiz anzuwendende Verlagerungsverfahren für Kunstwerke wurde von der Galerie stets korrekt angewendet. Dies hatte auch die Eidg. Steuerverwaltung nach einer Revision bestätigt. Die Galerie Gmurzynska wird den Entscheid deshalb an das Obergericht weiterziehen.

Für die Galerie steht ausser Zweifel, dass die im Auftrag von Herrn Schwarzenbach eingeführten Kunstwerke für den Verkauf und nicht für eine private Verwendung gedacht waren. Das Bundesgericht selbst entschied, dass Urs Schwarzenbach als gewerbsmäßiger Kunsthändler zu qualifizieren sei. Die Werke wurden im Hotel Dolder in Zürich und an der Art Basel für den Verkauf ausgestellt. Das für die Einfuhr der Kunstwerke anzuwendende Verlagerungsverfahren wurde von der Galerie gemäss den Vorschriften korrekt angewendet.

Bezirksgericht berücksichtigt die Argumente der Verteidigung nicht

Es erstaunt zudem, dass in der Urteilsbegründung des zuständigen Bezirksrichters die Argumente der Verteidigung nicht gewürdigt wurden. Führende Experten im Bereich von Mehrwertsteuer- und Zollfragen, sowie die Eidg. Steuerverwaltung selbst, bescheinigten gegenüber dem Gericht eindeutig, dass das Verlagerungsverfahren der Kunstgegenstände durch die Galerie Gmurzynska nach Vorschrift angewendet wurde.

Das Verlagerungsverfahren ist ein schwebendes Verfahren, d.h. zeitlich nicht begrenzt. Ob eine Mehrwertsteuer zu erheben ist hängt davon ab, ob ein Werk im Inland verkauft werden kann, dann würde die Steuer fällig. Wird das Kunstwerk nicht verkauft und wieder ins Ausland exportiert, dann wird keine Mehrwertsteuer fällig. Solange dieser Vorgang nicht abgeschlossen ist, kann es zu keiner Steuerhinterziehung kommen und somit nicht zu einem Steuerausfall führen.

Galerie Gmurzynska fordert ein faires Verfahren

Das geltende Recht verlangt, dass die Beurteilung des Sachverhalts bezüglich der Galerie Gmurzynska strikte getrennt von den bisherigen Urteilen im Fall Schwarzenbach zu erfolgen hat. Die Gerichtsverhandlung wie auch das nun vorliegende erstinstanzliche Urteil zeigen auf, dass dies bisher nicht der Fall war. Die Galerie ist davon überzeugt, dass das Obergericht den Fall nochmals unvoreingenommen und von null auf beurteilt und so zu einem fairen Prozess beitragen wird.

Mathias Rastorfer, CEO der Galerie Gmurzynska, ist überzeugt richtig gehandelt zu haben: "Wir haben in diesem Verfahren unsere gesetzeskonformen Abläufe stets transparent und bis ins Detail offengelegt. Wir werden zu Unrecht in den "Fall Schwarzenbach" hineingezogen. Offenbar konnte der Richter nach all den bisher erfolgten Schuldsprüchen gegen Urs Schwarzenbach nicht mehr unvoreingenommen entscheiden".

Pressekontakt:

Galerie Gmurzynska
Medienstelle
c/o. KMES Partner I KLAUS
Hans Klaus
Basteiplatz 7
8001 Zürich

eMail: klaus@kmespartner.com
Telefon: +41 79 357 03 57