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Vergleich im Verfahren zur Sammelklage zu Fairfield-Greenwich-Wertpapieren

York (ots/PRNewswire)

Folgendes wurde gemäß der Weisung des Bezirksgerichts der Vereinigten Staaten für den Southern District of New York im Verfahren Anwar v. Fairfield Greenwich Limited, No. 09-cv-118 bekannt gegeben.

AN: Alle wirtschaftlich Berechtigten an Aktien oder Limited-Partnership-Anteile von Fairfield Sentry Limited, Fairfield Sigma Limited, Fairfield Lambda Limited, Greenwich Sentry, L.P. und Greenwich Sentry Partners, L.P. (zusammen die "Fonds") mit Stand zum 10. Dezember 2008 (sei es als eingetragener Wertpapierinhaber oder als auf einen Aktionär oder einen eingetragenen Limited-Partner-Vermögensanteilseigner rückführbar) ("Wirtschaftlich Berechtigte"), die einen Nettoverlust des in die Fonds investierten Kapitals (zusammen die "Gruppe des Vergleichs") erlitten haben. Wenn auf Sie die oben genannte Gruppendefinition zutrifft, könnten Sie Zahlungen aus einem Vergleich im Verfahren zur Sammelklage erhalten.

Diese Benachrichtigung wurde durch ein Bundesgericht autorisiert. Dies ist keine Auftragswerbung durch einen Rechtsanwalt

SIE WERDEN HIERMIT DARÜBER IN KENNTNIS GESETZT, dass gemäß einer Weisung des Bezirksgerichts der Vereinigten Staaten für den Southern District of New York am 20. November 2015 um 11 Uhr eine Anhörung vor Richter Victor Marrero am Daniel Patrick Moynihan United States Courthouse, 500 Pearl Street, New York, New York (das "Gericht") stattfinden wird, zum Zweck der Feststellung, (1) ob der vorgeschlagene Vergleich zu den Ansprüchen gegen die Citco-Beklagten in dem oben genannten Verfahren unter Berücksichtigung einer Gegenleistung in Höhe von 125.000.000 US-Dollar in bar durch das Gericht als fair, vernünftig und angemessen zugelassen werden soll; (2) ob dieses Verfahren zurückgewesen werden soll, ohne die Citco-Beklagten aus den Verpflichtungen gemäß den Bedingungen, die in den Vertragsvereinbarungen dargelegt sind, die auf den 12. August 2015 datieren, zu entlassen; (3) ob der vorgeschlagene Plan, die Vergleichsverfahren aufzuteilen (der "Allokationsplan"), fair, vernünftig und angemessen ist und damit zugelassen werden sollte; und (4) ob der Antrag des Hauptanwalts der Kläger auf Zahlung von anwaltlichen Gebühren und angefallenen Aufwendungen in Verbindung mit diesem Verfahren zugelassen werden sollte.

Wenn Sie ein wirtschaftlich Berechtigter an Aktien oder Limited-Partnership-Anteilen eines oder mehrerer der Fonds mit Stand zum 10. Dezember 2008 sind und einen Kapitalnettoverlust bei Ihrer Investition in jene Aktien oder Limited-Partnership-Anteile erlitten haben, könnten Ihre Rechte durch diesen Vergleich betroffen sein. Dazu gehört die Aufgabe oder das Erlöschen von Ansprüchen, die Sie möglicherweise im Zusammenhang mit Ihren Eigentümeranteilen an den Fonds besitzen. Nettoverlust bezieht sich auf die gesamte Barinvestition, die durch einen wirtschaftlich Berechtigten in einen Fonds getätigt wurde, und zwar direkt oder indirekt über einen oder mehrere Mittler, abzüglich des Gesamtbetrags jeglicher Rückzahlungen oder Verfügungen oder Rückflüsse aus jeglicher Quelle durch den wirtschaftlich Berechtigten aus oder in Bezug auf den selben Fonds.

Wenn Sie Mitglied der Gruppe des Vergleichs sind, zu dem Zweck, an der Verteilung des Nettovergleichsfonds teilzunehmen, müssen Sie ein Formular zu Prüfung der Ansprüche und zur Freigabe zur Ermittlung Ihres Rechts auf Wiedergutmachung einreichen, das nicht später als zum 28. Dezember 2015 eingehen darf.

Wenn Sie wünschen, aus der Gruppe des Vergleichs ausgenommen zu werden, müssen Sie einen Antrag auf Ausschluss einreichen, der bis zum 16. Oktober 2015 eingegangen sein muss. Jede Einwendung gegen irgendeinen der Teile des Vergleichs muss beim Gericht bis spätestens zum 16. Oktober 2015 eingereicht werden.

Wenn Sie eine detaillierte Benachrichtigung bezüglich der Bedingungen des Vergleichs oder des Formulars zur Prüfung der Ansprüche und zur Freigabe erhalten möchten, können Sie Nachschriften erhalten, indem Sie an Fairfield Greenwich Securities Litigation, c/o Rust Consulting, Inc., P.O. Box 2874, Faribault, MN 55021-8674 schreiben, oder schreiben Sie an info@FairfieldGreenwichLitigation.com[mailto:info@FairfieldGreenwichLitigation.com] oder gehen Sie auf: www.FairfieldGreenwichLitigation.com [http://www.fairfieldgreenwichlitigation.com/].

BITTE RUFEN SIE WEDER DAS GERICHT, DIE GESCHÄFTSTELLE DES GERICHTS NOCH IRGENDEINEN DER BEKLAGTEN ODER VERTRETER DER BEKLAGTEN BEZÜGLICH DIESER BENACHRICHTIGUNG AN.

DATUM DER BENACHRICHTIGUNG: 9. SEPTEMBER 2015

AUF WEISUNG DES GERICHTS BEZIRKSGERICHT DER VEREINIGTEN STAATEN SOUTHERN DISTRICT OF NEW YORK

Kontakt:

KONTAKT: Robert C. Finkel, Wolf Popper LLP, +1-212-759-4600

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