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Kommentar zur Nichteignung Michael Brauns als Senator

Berlin (ots)

Erstens ist Michael Braun als Verbraucherschutzsenator ungeeignet, weil er sich offenkundig nicht für den Verbraucherschutz interessiert. Zweitens ist dem Juristen Braun offenbar nicht bekannt, dass Recht häufig nichts anderes ist als geronnene Moral, etwa die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Nichtigkeit sittenwidriger Verträge. Vor allem aber scheint er nicht zu wissen, dass der Verbraucherschutz beginnt, wo das Strafrecht endet. Braun hätte niemals Senator werden dürfen.

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