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Care-Energy Holding GmbH

Care-Energy kontert die Abmahnung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Wie auch schon beim Bund der Energieverbraucher verschließt man sich einer Gesprächsführung

Hamburg (ots)

Am heutigen Tag 03.05.2013 veröffentlichte die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., dass diese angeblich die Care-Energy rechtmäßig abgemahnt hätte, jedoch blieb vollkommen unerwähnt, dass schon am 25.04.2013 eine Stellungnahme von Care-Energy verfasst wurde, in welcher Care-Energy klar angeregt hat, sich bei einem Gesprächskreis einzufinden, um zumindest zukünftig ein kooperatives Gesprächsklima zu gewährleisten. Den Inhalt der Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem folgenden Zitat dieser.

Bislang blieb diese Einladung seitens der Verbraucherzentrale unbeantwortet, stattdessen wurde die Pressemitteilung seitens der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. veröffentlicht, dass diese Care-Energy abmahnte. Aus der gestrigen Pressemitteilung des Bundes der Energieverbraucher e.V. - welcher Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ist - und dem "grußlosen Auflegen" beim Versuch von Martin Richard Kristek mit dem Vorsitzenden Dr. Peters (Bund der Energieverbraucher e.V.), lässt sich leicht erkennen das scheinbar eine kooperative Zusammenarbeit, oder gar amikale Klärung, nicht gewünscht ist.

In der Stellungnahme -formuliert durch die vertretende Rechtsanwaltskanzlei von Care-Energy an die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.- war wie folgt zu lesen:

Zitat Anfang

Unterlassungsanspruch

   Unsere Mandantschaft: 
   Martin Richard Kristek, mk-group Holding GmbH, mk-power - Ihr 
Energiedienstleister GmbH & Co. KG, mk-energy - Ihr Energieversorger 
GmbH & Co. KG

in der oben genannten Angelegenheit zeigen wir die rechtliche Vertretung von Martin Richard Kristek, der mk-group Holding GmbH (mk-group), der mk-power - Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG (mk-power), und der mk-energy - Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG (mk-energy) an. Unsere Mandantschaft hat uns gebeten, Ihr Schreiben vom 10. April 2013 zu beantworten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

   I. 
   Zunächst dürfen wir im Namen unserer Mandantschaft unsere 
Verwunderung über Ihre Vorgehensweise zum Ausdruck bringen. Unsere 
Mandantschaft hat über den Leiter der Öffentlichkeitsarbeit Herrn 
März schon vor geraumer Zeit mehrmals versucht, mit der 
Verbraucherzentrale Kontakt aufzunehmen und Ihnen bei dieser 
Gelegenheit auch die AGB´s unserer Mandantschaft übersandt. Dabei hat
unsere Mandantschaft sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie 
für Rückfragen gerne zur Verfügung  stehe, da seitens unserer 
Mandantschaft größtes Interesse an einer kooperativen Zusammenarbeit 
mit der Verbraucherzentrale gelegen ist, begründet darauf dass, 
seitens unserer Mandantschaft großer Wert auf Verbraucherschutz 
gelegt wird. Auf diese Anschreiben hat unsere Mandantschaft keine 
Antwort erhalten. 

Vor diesem Hintergrund werden Sie sicherlich Verständnis dafür haben, dass unsere Mandantschaft von der nunmehr erfolgten überfallartigen Abmahnung aus Ihrem Hause gelinde gesagt sehr überrascht war. Dies gilt umso mehr, als Sie Ihren rechtlichen Ausführungen einen völlig falschen Sachverhalt zugrunde legen. Diese Missverständnisse hätten sich leicht im Vorfeld klären lassen. Eine Veranlassung zu einer solchen Abmahnung bestand jedenfalls nicht.

   II. 
   In der Sache wird unsere Mandantschaft die geforderten 
Unterlassungserklärungen nicht abgeben, da diese auf einem falschen 
Sachverhalt basieren. Zu den von Ihnen behaupteten Rechtsverletzungen
im Einzelnen:
   1. Kein Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB 
   Ein Verstoß gegen § 307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung 
der Vertragspartner unserer Mandantschaft liegt nicht vor. Es ist 
unzutreffend, dass der Verbraucher neben "Care Energy" im Wege der 
von Ihnen zitierten "Vollmachtserklärung" auf dem Auftragsformular 
unserer Mandantschaft einen weiteren Vertragspartner erhält. Bei der 
Bezeichnung "Care Energy" handelt es sich um eine Gemeinschaftsmarke 
der Unternehmensgruppe der mk-group und nicht etwa um eine 
eigenständige Rechtspersönlichkeit.

"Care Energy" kann somit von vornherein überhaupt kein Träger von Rechten und Pflichten sein.

Vielmehr ergeben sich die Vertragspartner entgegen Ihrer Darstellung ausdrücklich aus Ziffer 1. (Vertragsbestandteile und Gegenstand des Vertrages) und 2. (Vertragsschluss) der AGB´s unserer Mandantschaft. Demnach ist einziger und alleiniger Vertragspartner die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG., welche auch zentral an die Vertragspartner fakturiert. Insofern kann keine Rede davon sein, dass völlig unklar sei, wer tatsächlich Vertragspartner werde.

   2. Kein Verstoß gegen §§ 3, 5, 5a UWG a) 
   Eine unlautere geschäftliche Handlung durch Vorenthalten von 
Informationen über die Identität des Unternehmers und die 
wesentlichen Merkmale der Dienstleistung im Sinne von § 5a UWG liegt 
nach dem eben Gesagten ebenfalls nicht vor. Es ist schlicht 
unzutreffend, dass dem Verbraucher verschwiegen werde, wer 
tatsächlich Vertragspartner werde. Ausdrücklich verwiesen wir, dass 
sowohl AGB, als auch umfangreiche Informationen direkt auf der 
Homepage unserer Mandantschaft zur Verfügung stehen und sogar 
downloadbar sind, aus welchen klar hervorgeht, dass der Vertrag 
zwischen dem Vertragspartner und alleinig der mk-power Ihr 
Energiedienstleister GmbH & Co.KG geschlossen wird.

   http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/abg.html
   http://ots.de/SeFS3
   b) Weiterhin werfen Sie unserer Mandantschaft vor, den Eindruck zu
      erwecken, Energiedienstleistungsverträge mit den Kunden 
      abzuschließen. Tatsächlich werde aber mit einer 
      Vollmachterklärung im Auftragsformular eine Art 
      "Vermittlungsvertrag" in unbegrenztem Umfang abgeschlossen. 
      Auch dies stelle eine unlautere geschäftliche Handlung dar.

Auch dieser Vorwurf ist rechtlich nicht haltbar. Zunächst wird durch unsere Mandantschaft keinesfalls der Eindruck erweckt, einen Energiedienstleistungsvertrag abzuschließen, sondern ein solcher wird tatsächlich abgeschlossen. Wir dürfen auf die AGB´s unserer Mandantschaft über die Erbringung von Energiedienstleistungen verweisen. Vertragspartner ist ausweislich der AGB´s für Energiedienstleistungen die mk-power.

Auch kann in diesem Zusammenhang keine Rede davon sei, dass für den Kunden durch den Abschluss weiterer Energieverträge, Kündigungen oder Einholung von Auskünften nicht beeinflussbare finanzielle Lasten entstehen würden. So heißt es in der von Ihnen zitierten Vollmachtserklärung ausdrücklich, dass die Bevollmächtigung der mk-power gegenüber Strom-, Energielieferanten und Netzbetreibern nur besteht,

"... soweit dies zur Vertragserfüllung und der damit einhergehenden Aufgaben zweckdienlich und notwendig ist."

Dabei erstreckt sich die Bevollmächtigung ausdrücklich auch

"... auf Erfüllungs- bzw. Durchführungsgehilfen der mk-power...".

Worin hier eine einseitige und unangemessene Erweiterung der Rechte unserer Mandantschaft liegen soll, erschließt sich nicht im Ansatz. Wir dürfen darauf hinweisen, dass eine derartige Vertragsgestaltung im Rahmen des Geschäftsmodells der Energiedienstleistung in der Liegenschaft des Kunden (sog. Energiespar-Contracting im Sinne der DIN 8930 Teil 5) durchaus üblich ist.

   c) Auch eine Irreführung liegt nicht vor. Für den Verbraucher ist 
      es unter Zugrundelegung der AGB völlig klar, dass er ein 
      Vertragsverhältnis mit der mk-power Ihr Energiedienstleister 
      GmbH & Co.KG abschließt.
   3. Ergebnis 
   Die Abmahnung war nach alldem unberechtigt, so dass auch ein 
Anspruch auf Auslagenerstattung nach § 12 I 2 UWG / § 5 UKlaG 
ausscheidet. Nach Aufklärung des oben dargestellten Sachverhalts über
die genaue Vertragsgestaltung dürfen wir nunmehr davon ausgehen, dass
sich die Sache damit erledigt hat.

Nochmals darf jedoch im Namen unserer Mandantschaft herzlich eingeladen werden, einen Gesprächskreis zu bilden zu welchem unsere Mandantschaft hiermit einlädt, um zumindest zukünftig ein kooperatives Gesprächsklima gewährleistet werden kann.

Zitat Ende

Zusammenfassend ist es befremdend, wie versucht wird den scheinbar einzigen sozialverantwortlichen Energieversorger, im Ruf zu diskreditieren, anstatt gemeinsam für den Verbraucher und vor allem im Interesse des Verbraucherschutzes Versorgungsmöglichkeiten aufzuzeigen, welche die Energiewende umsetzen und dafür arbeiten, dass die Energieversorgung in Deutschland ökologisch, nachhaltig und vor allem durch günstige Preise sozialverträglich ist.

"Ich werde in jedem Fall so lange nicht ruhen, bis ich sicher sein kann, dass unsere Großeltern und Eltern im Ruhestand, sich mit ihrer Rente auch wieder die Energieversorgung leisten können. Denn es kann und darf nicht sein, dass diese Menschen, denen wir unser Leben zu verdanken haben und welche unser Land zu dem machten was es ist, in Energiearmut leben müssen", so Martin Richard Kristek CEO der Care-Energy mk-group Holding GmbH.

Derzeit leben rund 700.000 Rentner in Deutschland an und unter der Armutsgrenze.

Informationen zum Unternehmen:

Wie die Energiewende mit Care-Energy funktioniert und weshalb Care-Energy der Energieversorger der Energiewende ist, sehen Sie im Film von Frank Farenski "Leben mit der Energiewende" Hier der Link zum Film: http://www.care-energy-online.de/index.php/newsfeeds/tvmenu.html

www.care-energy.de

Care-Energy ist die wichtigste Marke der mk-group Holding in Hamburg. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland derzeit rund 8.000 Care-Energy Energieberater. Care-Energy versorgt derzeit rund 230.000 zufriedene Kunden ausschließlich mit Öko-Energie und bietet als Energiedienstleister in Deutschland Contracting für alle, also neben der Industrie und Großgewerbe auch für Privathaushalte und kleine Unternehmen, an. Zudem bietet Care-Energy zurzeit den einzigen Sozialtarif für Energiebezug für bedürftige Haushalte, eine kostenlose Energieeffizienzberatung, einen kostengünstigen Bezug von energieeffizienten Haushaltsgeräten, Geräte- und Installationsservice und energieeffiziente Renovierung. Ausgezeichnet wurden die Aktivitäten von Care-Energy im Rahmen: Land der Ideen 2011, Best of Mittelstand 2012, Clean Tech Media Award 2012 und seit 2013 wird Care-Energy vom Verbraucherschutz empfohlen.

Kontakt:

Dkfm. Marc März
marc.maerz@care-energy.de

mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG
mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG
mk-engineering GmbH & Co KG
neutral commodity clearing GmbH & Co.KG
Energy TV24 GmbH & Co.KG

phG: mk-group Holding GmbH

Vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter:
Martin Richard Kristek (Geschäftsführer phG)
martin.kristek@care-energy.de

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 40 414 314 858 0
Telefax: +49 (0) 40 414 314 858 9
E-Mail: office@care-energy.de

Post- und Geschäftssitz:
Dessauer Strasse 2-4
20457 Hamburg

Care Energy Shop
Spaldingstrasse 85, 20097 Hamburg
Mo-Fr 09:00 bis 18:00 Uhr

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