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Sexualwissenschaftler Starke: Pornografie schadet Jugendlichen nicht

Mainz (ots)

Abschaffung des Pornografieverbots gefordert - "Verbot kann sogar 
schädliche Effekte für Jugendliche haben"
Die Mainzer Huch Medien GmbH hat heute eine breit angelegte 
Expertise des Leipziger Jugendforschers, Soziologen und 
Sexualwissenschaftlers Prof. Dr. Kurt Starke veröffentlicht. Starke 
ist einer der namhaftesten deutschen Wissenschaftler auf diesem 
Gebiet.
In seiner Studie mit dem Titel "Pornografie und Jugend - Jugend 
und Pornografie" behandelt Starke umfassend die Frage, was so 
genannte einfache Pornografie bei Jugendlichen bewirkt und wie diese 
ihrerseits mit Pornografie umgehen. Ausgeklammert sind allerdings die
Themen Kinder- und Gewaltpornografie. Starke stützt sich nicht nur 
auf eigene wissenschaftliche Forschungsergebnisse. Sein Gutachten 
bezieht zahlreiche von anderen in- und ausländischen Forschern 
gewonnene Erkenntnisse, mitunter auch Thesen aus dem 
außerwissenschaftlichen Bereich ein.
Starke gelangt zu dem Ergebnis, dass eine schädliche Wirkung von 
Pornografie per se auf Jugendliche nicht belegt werden kann. "Diese 
beliebte Fiktion hat keine wissenschaftliche Substanz". In der 
öffentlichen Diskussion würden Jugendliche zu Unrecht als "Opfer" von
Pornografie dargestellt. Ausgeblendet werde zumeist, dass Jugendliche
heutzutage Pornografie in unterschiedlicher Weise nutzen, ja sogar 
teilweise selbst herstellen und verbreiten. Vor diesem Hintergrund 
sei das Verbot der Verbreitung einfacher Pornografie im 
Strafgesetzbuch und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) 
unhaltbar. Gefahren für Jugendliche, vor denen das Verbot einfacher 
Pornografie schützen könnte, seien wissenschaftlich nicht 
nachweisbar. Moderner Jugendschutz nehme den Jugendlichen als Subjekt
wahr und unterstütze diesen bei der Entwicklung seiner Sexualität. In
diesem Licht betrachtet könne das Pornografieverbot sogar schädlich 
für Jugendliche sein, weil es deren Persönlichkeitsentwicklung 
behindere. Pornografie sei, so Starke, weder ausrottbar nicht 
verbietbar. Deswegen muteten die Verbotsvorschriften speziell in 
Bezug auf das Internet "realitätsfern und diskriminierend" an.
Die Huch Medien GmbH leitet aus dem Gutachten ihre Forderung nach 
einer Abschaffung des Verbots der Verbreitung einfacher Pornografie 
im Strafrecht und im JMStV ab. Am 25. März wollen die 
Ministerpräsidenten der Länder über eine novellierte Fassung des 
JMStV beraten. Die Huch Medien GmbH erklärte, dass sie das 
Starke-Gutachten umgehend den Ministerpräsidenten zur Verfügung 
stellen werde. Auch im Lichte der Rechtsprechung des 
Bundesverfassungsgerichts sei die Aufhebung des Pornografieverbotes 
zwingend geboten. Vernünftiger Jugendschutz, der auch die 
Erziehungsrechte der Eltern ernst nehme, laufe darauf hinaus, 
jedermann, also auch Jugendliche, vor ungewollter Konfrontation mit 
Pornografie zu schützen. Für gesetzliche Pauschalverbote dagegen 
bestehe keine Rechtfertigung.

Pressekontakt:

Huch Medien GmbH
Ansprechpartner: Tobias Huch
Göttelmannstraße 17
55130 Mainz
Tel.: 06131-69850-51 (Fax: -55)
eMail: thuch@huchmedien.de