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Schweizerischer Gewerbeverband sgv, GastroSuisse und hotelleriesuisse

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen: Bundesrat hat Vernunft walten lassen

Bern/Zürich (ots)

Das vom Parlament beschlossene strenge
Passivrauchschutzgesetz stellt das Gastgewerbe vor eine grosse 
Herausforderung. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, GastroSuisse 
und hotelleriesuisse sind deshalb erleichtert, dass der Bundesrat an 
seiner heutigen Sitzung den extremen Verordnungsentwurf des 
Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in einigermassen geordnete Bahnen 
gelenkt hat. Die Landesregierung hat erkannt, wie viel auf dem Spiel 
steht, vor allem auch in Bezug auf die Arbeitsplätze. Mit dem nun 
beschlossenen Entwurf wird dem  Willen und Auftrag des Parlamentes 
Rechnung getragen.
Positiv zu werten ist, dass das Verbot von Ausschankanlagen in 
Fumoirs gestrichen worden ist. Dieses wäre de facto einem 
Bedienungsverbot gleichgekommen und hätte eine nicht gesetzeskonforme
Verschärfung der Bestimmungen über die Hintertür bedeutet.
Sehr störend ist hingegen der Wegfall jeglicher 
Übergangsbestimmungen. Bereits ab 1. Mai 2010 werden alle 
Gastbetriebe die baulichen Massnahmen zur Abtrennung von Fumoirs und 
die Anforderungen an die Belüftung umgesetzt haben müssen. Die 
Einhaltung dieser Frist wird die Branche überfordern, zumal neben den
eigentlichen Umbauten auch Baubewilligungen eingeholt und die 
Finanzierung sichergestellt werden müssen. Bauliche Veränderungen 
müssen zudem ausserhalb der Hochsaison stattfinden, will man die 
Gäste nicht verärgern, was in der momentan schwierigen 
wirtschaftlichen Lage Gift für den Tourismus wäre.
Der Schweizerische Gewerbeverband, GastroSuisse und 
hotelleriesuisse fordern die Behörden auf, insbesondere bei der Frage
der Übergangsfristen Hand für eine praxisgerechte Lösung zu bieten.

Kontakt:

Rudolf Horber
Chefökonom sgv
Tel.: +41/78/813'65'85

Anton Schmutz
Direktor GastroSuisse
Tel.: +41/44/377'53'07

Thomas Allemann
Leiter Wirtschaft und Recht hotelleriesuisse
Tel.: +41/79/607'72'91