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pro audito schweiz

pro audito schweiz erfreut über Verankerung von Vergabeverfahren

Bern (ots)

pro audito begrüsst den Vorschlag des Ständerates,
die Ausschreibung von medizinischen Hilfsmitteln und somit auch 
Hörgeräten im Invalidengesetz zu verankern.
Der Ständerat will Ausschreibungen medizinischer Hilfsmittel 
gesetzlich verankern. Der Rat hat dies mit 28 gegen 9 Stimmen 
entschieden. Der Ständerat plädiert somit für echten Markt. pro 
audito schweiz unterstützt den Vorschlag, im Invalidengesetz die 
"Beschaffung und Vergütung von Hilfsmitteln" zu verankern. Dies 
ermöglicht es dem Bundesrat, die IV anzuweisen, Hörgeräte in einem 
öffentlichen Vergabeverfahren beschaffen zu lassen. So setze der 
Ständerat ein deutliches Zeichen für einen liberalen Markt und für 
tiefere Hörgeräte-Preise, sagt Barbara Wenk, Zentralpräsidentin von 
pro audito schweiz. Es mache Sinn, so Wenk, dem Bundesrat alle 
möglichen Instrumente in die Hand geben, um die Hörgerätepreise 
nachhaltig zum Sinken zu bringen.
Ständerat: Problem im Markt erkannt
pro audito schweiz, die Organisation für Menschen mit 
Hörproblemen, strebt einen Kompromiss an, welcher für alle eine gute 
Lösung darstellt. Es gebe erste Anzeichen, dass pro audito schweiz 
und die Branchenvertreter sich einer gemeinsamen Lösung annäherten, 
so Wenk. Diese werde dann möglich, wenn auch die Branche die 
Möglichkeit öffentlicher Vergabeverfahren anerkenne und davon absehe,
die Bundesrats- und Ständeratslösung zu kritisieren.
Wettbewerbskommission soll handeln
pro audito schweiz wird in den kommenden Wochen und Monaten ihre 
Informationstätigkeit zugunsten der Menschen mit Hörproblemen 
weiterführen. "Es kann nicht sein, dass Hörbehinderte und die 
Invalidenversicherung jene Margen berappen, welche die 
Hörgerätehersteller und die Akustiker auf ihren überteuerten Geräten 
kassieren", sagt Erwin Gruber, Zentralsekretär von pro audito 
schweiz. "Wir rufen auch die Wettbewerbskommission auf, ihrer 
Voruntersuchung eine echte Untersuchung des Hörgerätemarktes folgen 
zu lassen", sagt Gruber.
Ferner wiederholt pro audito schweiz ihre Forderung, dass die 
Verantwortlichen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) den 
seit dem 1. Januar 2010 gültigen Tarifvertrag mit den 
Akustikerverbänden auf den 31. Dezember 2010 kündigen. Dieser Vertrag
wurde ohne Beteiligung der betroffenen Hörbehinderten abgeschlossen. 
Er benachteiligt die Hörbehinderten massiv, die Erträge der Akustiker
und der Hörgeräte-hersteller beeinträchtigt er hingegen nicht.
Die zukünftige Hörgeräteversorgung soll unkompliziert, für die 
Hörbehinderten mit günstigen Bezugsmöglichkeiten, und frei von 
Markteinschränkungen gestaltet werden.

Kontakt:

Barbara Wenk
Zentralpräsidentin pro audito schweiz
Tel.: +41/62/723'67'52
Internet: www.pro-audito.ch

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