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Fotograf und Südafrika-Chronist Jürgen Schadeberg lässt Urheberrechtsverletzung durch südafrikanische Bildagentur gerichtlich untersagen

Berlin (ots)

Heute gab das Landgericht Berlin die am 25.08.2009
erlassene Verbotsverfügung (Az.: 15 O 350/09) gegen die 
südafrikanische Bildagentur Africa Media Online (AMO) bekannt. 
Antragsteller ist der Südafrika-Chronist Jürgen Schadeberg. Betroffen
sind über 200 bisher unveröffentlichte Fotos des international 
anerkannten Fotografen aus den Jahren 1952 bis 1959. Die Negative 
musste der Fotograf 1964 in Südafrika zurücklassen, weil er von der 
Apartheid-Geheimpolizei beobachtet wurde. Das Land konnte er damals 
nur mit Handgebäck verlassen. Nach Südafrika ausgewandert war der 
gebürtige Berliner 1951. Der TV-Sender ARTE schrieb in seiner 
Ankündigung vom 22.07.2009 über ihn: "Jürgen Schadeberg ist einer der
ganz großen Fotografen der Gegenwart."
Die kommerzielle Bildagentur AMO veröffentlichte die Fotos im Juli
2009 im Internet ohne die Urheberrechte des Fotografen einzuholen. 
Wie die Bilder in den Besitz der Agentur kamen ist unbekannt. Laut 
Online-Lexikon Wikipedia wurde AMO mit Fördermitteln der Europäischen
Union aufgebaut. In einer Pressemitteilung von AMO erklärte deren 
Geschäftsführer Larsen mit Blick auf die Fußballweltmeisterschaft 
2010 in Südafrika: "Alle werden Bilder brachen und wir sind 
vorbereitet."
Schadeberg zur Verletzung seiner Urheberrechte: "Für mich ist es 
besonders schwerwiegend, ohne Einfluss auf die Erstveröffentlichung 
gewesen zu sein. Ich hätte die seit Jahrzehnten vorenthaltenen Fotos 
nach eigenen Kriterien ausgewählt und zunächst in einer Ausstellung 
oder in einem Bildband veröffentlicht. Da ich noch immer nicht im 
Besitz der Negative bin, ist das auch jetzt nicht möglich. Ich hoffe,
die Negative noch vor der Fußballweltmeisterschaft sichten und der 
Öffentlichkeit selbst präsentieren zu können." "Juristisch wird das 
Erstveröffentlichungsrecht vom Urheberrechtsgesetz besonders 
geschützt", so sein Berliner Rechtsanwalt Michael Plüschke, "denn es 
ist Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts und kann auf Dritte nicht 
übertragen werden. Anders als das vom Landgericht Berlin verfügte 
Verbot der Internetverwertung kann die Herausgabe der Negative 
dagegen nur vor südafrikanischen Gerichten eingeklagt werden."
Pressekontakte:
Jürgen Schadeberg
http://www.jurgenschadeberg.com
Email:  schadeberg@orange.fr
RA Michael Plüschke
Email:  kanzlei@markenrecht.eu
Tel.: 030/20253175
http://www.markenrecht.eu
Quellen:
Beschluss Landgericht Berlin: 
http://www.markenrecht.eu/download/lg_berlin_15.O.350_09.pdf 
Zitat Larsen: http://www.presseportal.de/go2/zitat_larsen
ARTE: http://www.presseportal.de/go2/arte_schadeberg
Wikipedia: http://en.wikipedia.org/wiki/Africa_Media_Online