Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses
Für eine gemeindeverträgliche Unternehmenssteuerreform - Erwartungen der Städte an eine neue Vorlage
Bern (ots)
Der Vorstand des Schweizerischen Städteverbandes SSV kritisiert, dass Städte und Gemeinden nicht im Steuerungsorgan von Bund und Kantonen der Steuervorlage 17 vertreten sind. Der SSV-Vorstand will sich im Rahmen der Anhörung aber konstruktiv für eine rasche und gemeindeverträgliche Steuervorlage einsetzen. Unter den Eckpunkten ist zentral, dass die kommunale Ebene an den Kompensationszahlungen des Bundes beteiligt wird.
Der Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) haben bereits am Abstimmungssonntag rasch eine neue gemeindeverträgliche Unternehmenssteuerreform gefordert. Ohne dies ist das Vertrauen in eine neue Vorlage nicht zu gewinnen. Der Vorstand des Städteverbandes hat an seiner Sitzung vom 6. März seine Erwartungen an die Steuervorlage 17 - so die Bezeichnung der neuen Vorlage über die Unternehmensbesteuerung - formuliert:
1. Rasches Vorgehen: Der Vorstand begrüsst, dass der Bundesrat
unverzüglich eine neue Vorlage über die Unternehmensbesteuerung
aufgleisen will. Die Abschaffung der Sonderstatus ist
unbestritten und für die betroffenen Unternehmen sowie auch für
Kantone, Städte und Gemeinden braucht es rasch Rechts- und
Planungssicherheit.
2. Einbezug von Städten und Gemeinden: Der Vorstand erachtet es
als unverständlich und nicht sachgerecht, dass Bund und Kantone
weiterhin an einem Steuerungsorgan ohne Städte und Gemeinden
festhalten. Immerhin wurden Städte und Gemeinden zu einer
Anhörung über das weitere Vorgehen zur Steuervorlage 17
eingeladen. Die Städte sind bereit, konstruktiv mitzuarbeiten.
3. Tiefere Steuerausfälle: Für den Vorstand soll die
zinsbereinigte Gewinnsteuer nicht mehr in einer neuen
Steuervorlage figurieren. Weiter soll die Patentbox gemäss der
Botschaft des Bundesrates definiert werden (ohne explizite
Erwähnung von Software). Aufwände für Forschung und Entwicklung
sollen zu lediglich 100 Prozent abgezogen werden. Zugleich soll
eine Entlastungsgrenze für beide Instrumente in der
Grössenordnung zwischen 60 und 80 Prozent vorgesehen werden.
4. Höhere Gegenfinanzierung: Der Vorstand spricht sich für eine
Dividendenbesteuerung von mindestens 70 Prozent aus.
5. Mehr Transparenz: Für den Vorstand müssen die Eckwerte der
Verordnungen zur Umsetzung der Steuervorlage vorgängig bekannt
sein. Weiter sind die Kantone aufgefordert, die jeweilige
Umsetzung ebenfalls zu diesem Zeitpunkt offen zu legen, damit
klar ist, womit zu rechnen ist.
6. Kompensation für Städte und Gemeinden: Der Vorstand fordert,
dass die Kantone gesetzlich aufgefordert werden, die
betroffenen Städte und Gemeinden an den Ausgleichszahlungen des
Bundes zu beteiligen. Dazu soll der Kantonsanteil an der
direkten Bundessteuer auf mindestens 21,2 Prozent festgesetzt
werden.Der SSV-Vorstand ist überzeugt, dass nur auf dieser Basis ein mehrheitsfähiger Kompromiss ausgearbeitet werden kann. Die unbestrittene Abschaffung der Sonderbesteuerungsregelung wird transparenter und berechenbarer abgefedert als mit der bisherigen Vorlage. Mit Blick auf den interkantonalen Steuerwettbewerb sind diese Leitplanken wichtig. Zugleich lassen sich die vom Bundesrat definierten Ziele der Reform - internationale Akzeptanz, kompetitive Steuerbelastung und ergiebige Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden - erreichen.
Kontakt:
Kurt Fluri, Präsident Schweizerischer Städteverband, Nationalrat,
Stadtpräsident Solothurn,
079 415 58 88.
Daniel Leupi, Finanzdirektor der Stadt Zürich, Präsident der
Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD,
044 412 32 00.
Renate Amstutz, Direktorin Schweizerischer Städteverband, 079 373 52
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