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Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Presseerklärung
Zu Christian Ulmen ./. SPIEGEL

Berlin (ots)

Hanseatisches Oberlandesgericht gibt der sofortigen Beschwerde von

Christian Ulmen gegen die erstinstanzliche Entscheidung

des Landgerichts Hamburg überwiegend statt und erlässt eine

weitere Einstweilige Verfügung gegen den SPIEGEL.

Der SPIEGEL hatte in einem auf der Titelseite angekündigten Artikel vom 20.03.2026 (Ausgabe Nr. 13/2026) unter der Überschrift "Entblößt im Netz" (sowie über www.spiegel.de) über Vorwürfe der früheren Ehefrau unseres Mandanten, Collien Fernandes, berichtet. Wir hatten für unseren Mandanten Christian Ulmen den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Dem Antrag hatte das Landgericht Hamburg bereits teilweise mit Beschluss vom 08.05.2026 stattgegeben (siehe unsere Presseerklärung vom 08.05.2026). Soweit dem Antrag nicht stattgegeben worden war, hatten wir gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde eingelegt. Über diese hat das Hanseatische Oberlandesgericht nunmehr mit Beschluss vom 22.06.2026 überwiegend zu Gunsten unseres Mandanten entschieden:

1.

Demnach wurde dem SPIEGEL nunmehr per einstweiliger Verfügung untersagt, in Bezug auf unseren Mandanten den Verdacht zu erwecken, dieser habe Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau Collien Fernandes zeigten, hergestellt und/oder verbreitet.

Anders als das Landgericht Hamburg geht das Hanseatische Oberlandesgericht zutreffend davon aus, dass der entsprechende Verdacht im SPIEGEL sowohl im Hinblick auf die Herstellung wie auch im Hinblick auf die Verbreitung von Deepfake-Videos erweckt werde. Der Senat betont sogar, dass es sich um eine zwingende Verdachtserweckung handele. Für diese fehle es an dem erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen. Weder aus der eidesstattlichen Versicherung noch aus der Strafanzeige von Frau Fernandes ergebe sich, dass diese unserem Mandanten die Herstellung und Verbreitung von Deepfake-Videos vorwerfe. Nichts anderes gelte für die vom SPIEGEL vorgelegte eidesstattliche Versicherung der Schwester von Frau Fernandes und für die Mail unseres Mandanten an seinen Strafverteidiger.

Das nunmehr ausgesprochene Verbot ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil insbesondere der vom SPIEGEL erweckte Verdacht, unser Mandant habe Deepfake-Videos hergestellt und/oder verbreitet, eine unverhältnismäßige, an Hysterie grenzende Folgeberichterstattung in sämtlichen Medien sowie eine undifferenzierte öffentliche Diskussion zur Folge hatte. Dies ging sogar so weit, dass die gegenüber unserem Mandanten erhobenen Vorwürfe unter dem Schlagwort "virtuelle Vergewaltigung" mit realen Vergewaltigungsfällen wie denen von Gisèle Pelicot und Jeffrey Epstein gleichgestellt wurden, was zu einer hochgradigen Vorverurteilung unseres Mandanten beigetragen hat.

2.

Weiterhin wurde dem SPIEGEL vom Hanseatischen Oberlandesgericht untersagt, einzelne Textpassagen aus einer E-Mail unseres Mandanten an seinen seinerzeitigen Strafverteidiger indirekt zu zitieren. Die Untersagung begründet der Senat mit der vorzunehmenden Abwägung, die im Hinblick auf die untersagten Textpassagen zu Gunsten von Christian Ulmen ausfalle.

3.

Nicht stattgegeben hat das Hanseatische Oberlandesgericht unsere Beschwerde, soweit diese sich gegen den erweckten Verdacht richtete, unser Mandant habe körperliche Übergriffe beziehungsweise Körperverletzungen gegenüber seiner früheren Ehefrau begangen und diese im Januar 2023 auf Mallorca in der gemeinsamen Wohnung körperlich misshandelt beziehungsweise gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert. Wir hatten die entsprechende Verdachtserweckung insbesondere mit der Begründung gerügt, dass unseren Mandanten entlastender Sachverhalt nicht in die Berichterstattung eingeflossen sei, so sein Bestreiten der Vorwürfe und der Umstand, dass nicht nur unser Mandant, sondern auch Frau Fernandes von den durch Dritte herbeigerufenen Beamten vorübergehend festgenommen worden sei, was im streitgegenständlichen Artikel unerwähnt blieb. Dieser Rechtsaufassung wollte sich das Hanseatische Oberlandesgericht nicht anschließen. Soweit entlastender Sachverhalt nicht in die Berichterstattung eingeflossen sei, gehe dies darauf zurück, dass die vormaligen Rechtsanwälte unseres Mandanten dem SPIEGEL mittels einer Vertraulichkeitsvereinbarung untersagt hätten, entlastenden Sachverhalt in die Berichterstattung einfließen zu lassen.

Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist für unseren Mandanten von besonderer Bedeutung. Es wäre zu wünschen, dass die Entscheidung zur Versachlichung der öffentlichen Debatte beiträgt und die immense Vorverurteilung unseres Mandanten eingestellt wird. Wir appellieren im Namen unseres Mandanten daran, die Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden abzuwarten. Soweit Frau Fernandes unseren Mandanten in Spanien angezeigt hat, hat das Bezirksgericht in Palma de Mallorca seine Zuständigkeit verneint. Das in Potsdam geführte Ermittlungsverfahren befindet sich im Anfangsstadium. Relevante Ermittlungsergebnisse wurden bislang nicht erzielt.

Pressekontakt:

Simon Bergmann
Rechtsanwalt

Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de

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