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Bank für Tirol und Vorarlberg AG

EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Richtigstellung der ad hoc-Meldung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV) vom 09.07.2018

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  Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
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Unternehmen
23.08.2018

Innsbruck - 23.08.2018 - Die mit ad hoc-Meldung der BTV vom 09.07.2018 bekannt
gegebenen Werte hinsichtlich der konsolidierten Eigenmittel der BTV sind wie
folgt richtig zu stellen:

Im Konzernabschluss zum 31.12.2014 betrug der Fehlausweis bei den konsolidierten
Eigenmittel korrekt ermittelt EUR 118,8 Mio. (statt wie am 09.07.2018 irrtümlich
mitgeteilt EUR 73,3 Mio.) welcher Betrag bis zum 31.12.2017 auf EUR 152,6 Mio.
(statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt auf EUR 108,8 Mio.) sowie zuletzt zum
31.03.2018 auf EUR 161,0 Mio. (statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt auf EUR 115,5
Mio.) angewachsen ist.

Korrekt ermittelt haben die konsolidierten Eigenmittel der BTV:
* Zum 31.12.2014 EUR 811,3 Mio. (statt wie am 09.07.2018 irrtümlich mitgeteilt
EUR 856,8 Mio.), entsprechend einer Eigenmittelquote von 13,04 % (statt wie am
9.7.2018 mitgeteilt 13,83 %) sowie einer harten Kernkapitalquote (CET-1) von
11,21 % (statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt 11,69 %);
* zum 31.12.2017 EUR 972,4 Mio. (statt wie am 09.07.2018 irrtümlich mitgeteilt
EUR 1.016,2 Mio.), entsprechend einer Eigenmittelquote von 13,62 % (statt wie am
09.07.2018 mitgeteilt 14,36 %) sowie einer harten Kernkapitalquote (CET-1) von
12,81 % (statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt 13,50 %), sowie
* zum 31.03.2018 EUR 1.006,4 Mio. (statt wie am 09.07.2018 irrtümlich mitgeteilt
EUR 1.051,9 Mio.), entsprechend einer Eigenmittelquote von 14,05 % (statt wie am
09.07.2018 mitgeteilt 14,65 %) sowie einer harten Kernkapitalquote (CET-1) von
12,41 % (statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt 13,02 %) betragen.
Die BTV hat zu keinem Zeitpunkt die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel- sowie
Kernkapitalanforderungen unterschritten.

Zum 31.03.2018 lag die Quote der konsolidierten Eigenmittel nicht, wie am
09.07.2018 mitgeteilt bei 14,65 %, sondern bei 14,05 %. Dies bei einem für die
BTV aufsichtsrechtlich erforderlichen Minimum von 9,875 %. Die Quote an
konsolidiertem harten Kernkapital (CET-1) lag zum selben Datum nicht, wie am
09.07.2018 mitgeteilt, bei 13,02 %, sondern bei 12,41 %. Letzteres bei einem für
die BTV aufsichtsrechtlich erforderlichen Minimum von 6,375 %. Beide Quoten
wurden somit von der BTV gegenüber den geltenden aufsichtsrechtlich
erforderlichen Mindestquoten weiterhin beträchtlich übererfüllt.

Diese weitere Richtigstellung der konsolidierten Eigenmittel der BTV wurde
aufgrund einer in der ersten Richtigstellung vom 09.07.2018 irrtümlich nicht
korrekt einbezogenen Gewinnrücklage notwendig. Die Richtigstellung erfolgt gemäß
den Bestimmungen des IAS 8 mit dem Konzernhalbjahresabschluss zum 30.06.2018,
welcher, wie im Finanzkalender der BTV vorgesehen, am 24.08.2018 veröffentlicht
wird.





Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
MMag. Daniel Stöckl-Leitner
Tel.: +43 505 333-1400 
daniel.stoeckl-leitner@btv.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Bank für Tirol und Vorarlberg AG 
             Stadtforum 1
             A-6020 Innsbruck
Telefon:     +43(0)5 05 333
FAX:         +43(0)5 05 333- 1408
Email:        btv@btv.at
WWW:      www.btv.at
ISIN:        AT0000625504
Indizes:     WBI
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

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