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Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA

Beginn der Annahmefrist für das öffentliche Übernahmeangebot der Asklepios Kliniken Gmbh & Co. KGaA für die Aktien der Rhön-Klinikum AG

Hamburg (ots)

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE) IN ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE VERLETZUNG DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE

BEGINN DER ANNAHMEFRIST FÜR DAS ÖFFENTLICHE ÜBERNAHMEANGEBOT DER ASKLEPIOS KLINIKEN GMBH & CO. KGAA FÜR DIE AKTIEN DER RHÖN-KLINIKUM AG

- Annahmefrist vom 08. April bis zum 06. Mai 2020
- Angebotspreis von 18,00 EUR pro Aktie
- Keine Mindestannahmeschwelle

Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ("Asklepios" oder der "Bieter") hat heute die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche nennwertlose auf den Inhaber lautenden Stückaktien der RHÖN-KLINIKUM AG (ISIN: DE0007042301) veröffentlicht.

Ab heute können die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG ("RHÖN") im Rahmen des Angebots von Asklepios ihre Aktien zu einem Preis von 18,00 EUR pro Aktie andienen. RHÖN-Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten sich an ihre Depotbank oder an das jeweilige Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei denen ihre RHÖN-Aktien verwahrt werden. Die Annahmefrist endet am 06. Mai 2020 um 24:00 Uhr (MESZ) (vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen im Einklang mit dem anwendbaren Recht).

Der Preis von 18,00 EUR in bar pro Aktie entspricht dem Preis, der mit Eugen Münch sowie Ingeborg Münch in dem Kaufvertrag vom 28. Februar 2020 vereinbart wurde. Die Eheleute Münch haben in diesem Kaufvertrag ihre RHÖN-Aktien (eine Beteiligung von etwa 12,4%) aufschiebend bedingt auf die Kartellfreigabe an Asklepios verkauft. Ferner haben Asklepios und die von Eugen Münch beherrschte HCM SE am 28. Februar 2020 eine Vereinbarung getroffen, die vorsieht, dass Asklepios und die HCM SE sämtliche von ihnen gehaltene RHÖN-Aktien nach Erteilung der Kartellfreigabe in eine Joint Venture Gesellschaft einbringen werden.

Durch den Abschluss des Kaufvertrags mit den Eheleuten Münch sowie durch den aufschiebend bedingten Erwerb eines weiteren Aktienpaketes von der Stiftung Münch am 1. März 2020 hat sich das Asklepios-Münch Joint Venture bereits knapp über 50% des Aktienkapitals der RHÖN-KLINIKUM AG gesichert. Der Vollzug des Übernahmeangebots ist nicht an eine Mindestannahmeschwelle gebunden. Der Vollzug des Übernahmeangebots steht lediglich unter dem Vorbehalt der Kartellfreigabe durch das Bundeskartellamt, die in der Angebotsunterlage näher erläutert wird.

"Die Gesundheitsbranche steht vor großen Herausforderungen - das gilt nicht erst seit der Corona-Krise. Doch spätestens seit die Pandemie in Deutschland angekommen ist, hat jeder verstanden, was auf dem Spiel steht: die Gesundheit eines jeden Einzelnen. Um diese langfristig zu sichern, bündeln Asklepios und Rhön-Klinikum ihre Kräfte", sagte Kai Hankeln, CEO von Asklepios. "Unser Angebot zeigt, dass Asklepios und Rhön an dieselbe Vision glauben und gemeinsam einen klaren Plan für die Zukunft des Unternehmens und der deutschen Gesundheitsversorgung haben. Gerade im Angesicht der Corona-Krise erweisen sich Reaktionsschnelligkeit und Umsetzungsstärke von unschätzbarem Wert. Gemeinsam werden Asklepios und Rhön daran arbeiten, die operative Exzellenz beider Organisationen weiter zu stärken."

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet. Die Angebotsunterlage ist in deutscher Sprache und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung unter https://zukunft-fuer-spitzenmedizin.de abrufbar.

Kopien der Angebotsunterlage sowie der unverbindlichen englischen Übersetzung sind darüber hinaus kostenlos über die Abwicklungsstelle für das Angebot, BNP Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt, Europa-Allee 12, D-60327 Frankfurt am Main, erhältlich (Anfragen per Telefax an +49 69 1520 5277 oder per E-Mail an frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com).

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Rhön Klinikum AG ("Rhön-Aktien"). Die Bedingungen und weitere das Angebot der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ("Asklepios") an die Aktionäre der Rhön Klinikum AG ("Rhön") betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage enthalten. Inhabern von Rhön-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.

Die Verbreitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934, der diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der Ausnahme in Rule 14d-1(d) abgegeben.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können Asklepios oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Rhön-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Rhön-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über Asklepios und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der "Asklepios-Konzern") oder über Rhön und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der "Rhön-Konzern") enthalten, die "in die Zukunft gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie "davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "hoffen", "abzielen", "fortführen", "werden", "möglicherweise", "sollten", "würden", "könnten" oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Der Asklepios macht Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Gesundheitssektors, in dem der Asklepios-Konzern und/oder der Rhön-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf den Asklepios-Konzern und/oder Rhön-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt Asklepios keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

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