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Mandat nicht überdehnen, Kommentar zum Verhältnis Bundesbank/Parlament in IWF-Fragen, von Claus Döring.

Frankfurt (ots)

Manche Bundestagsabgeordnete tun sich mit ihrer Verantwortung in der Schuldenkrise und für die Hilfsmaßnahmen für andere Eurozonenländer immer noch schwer, trotz der klaren Ansage des Bundesverfassungsgerichts. Und auch bezüglich der Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank scheint die Verantwortung führender Abgeordneter, aktuell der Koalitionsfraktionen CDU und FDP, über plakative Formeln kaum hinauszugehen. Nicht anders sind die Reaktionen aus dem politischen Berlin auf den Wunsch der Deutschen Bundesbank zu interpretieren, die beim EU-Gipfel beschlossene zusätzliche Kreditgewährung durch die Bundesbank an den Internationalen Währungsfonds (IWF) durch einen parlamentarischen Beschluss abzusichern.

Bundesregierung und Bundesbank arbeiten in IWF-Fragen traditionell eng zusammen. Die letzte Entscheidungsbefugnis liegt bei der Bundesregierung, mit Ausnahme der bilateralen Kreditgewährung. Den Gipfelbeschluss zur Aufstockung der IWF-Mittel um 200 Mrd. Euro, aus denen sich bis zu 45 Mrd. Euro für Deutschland ableiten, haben allerdings nicht die Notenbankgouverneure, sondern die Regierungschefs getroffen. Anders als bei den Krisengipfeln 2008/09 handelt es sich dabei auch nicht um einen G20-Beschluss, sondern um einen Euroraum-Beschluss. Damit ist inhaltlich die Nähe zur monetären Staatsfinanzierung gegeben, selbst wenn man die Formalien beachtet, wonach die Kreditgewährung über das allgemeine IWF-Konto läuft und zudem auch Nicht-Euro- und Nicht-EU-Länder einzahlen sollen. Die Motivation der Nicht-Euro-Länder, allen voran der USA, zur IWF-Aufstockung wird nicht gerade gefördert, wenn sich das Parlament des größten Euro-Landes demonstrativ unter einem Vorwand ins Abseits stellt.

Auch das außergewöhnliche Volumen spricht für eine parlamentarische Befassung. Denn faktisch erhöht es das europäische Klumpenrisiko des IWF, selbst wenn das Kapital formal im allgemeinen Topf landet. Tangiert ist damit zugleich das Haftungsrisiko des Euroland-Rettungsschirms EFSF, schließlich agieren IWF und EFSF gemeinsam und subsidiär. Für die Risiko-Umverteilung in der Eurozone jedoch ist die Politik zuständig, und nicht die Bundesbank. Hierzu sollte die Bundeskanzlerin heute vor dem Parlament Klartext reden. Gerade weil die Unabhängigkeit der Notenbank ein so hohes Gut ist, darf die Bundesbank nicht in die Gefahr gebracht werden, ihr Mandat zu überdehnen.

(Börsen-Zeitung, 14.12.2011)

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