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CMA/EU

Vier Produkte der Insel Reichenau neu als geschützte geografische Angabe eingetragen
Dynamische Entwicklung beim EU-Herkunftsschutz

Bonn (ots)

Salate, Gurken, Tomaten und Feldsalat von der Insel
Reichenau stehen seit neuestem als "geschützte geografische Angabe" 
unter Schutz der Europäischen Union. Damit steigt die Zahl der 
europaweit geschützten deutschen Produktbezeichnungen auf 42. 
Deutschland liegt im europäischen Vergleich derzeit auf Platz 6 
hinter Italien, Frankreich, Spanien, Portugal und Griechenland. 
Allein innerhalb der vergangenen fünf Monate erhielten sechs 
Lebensmittel aus deutschen Regionen den EU-Schutz. Bereits seit 
Oktober 2007 tragen auch Holsteiner Karpfen und Bayerischer 
Meerrettich die Bezeichnung "geschützte geografische Angabe".
Die traditionsreichen Produkte mit EU-Schutz haben eines 
gemeinsam: Sie sind tief in ihrer namensgebenden Region verwurzelt. 
Geografische Besonderheiten und nicht zuletzt das Wissen und die 
Erfahrung der Erzeuger und Hersteller machen sie zu etwas Besonderem.
Dazu Christian Müller, stellvertretender Geschäftsführer der 
Schutzgemeinschaft Reichenau-Gemüse eG: "Die Tomaten, Gurken und 
Salatsorten werden ausschließlich nach der Reichenauer Anbaumethode 
kultiviert. Sie verdanken ihre Eigenschaften überwiegend den hier 
vorherrschenden geografischen Verhältnissen. Der Bodensee als 
Lichtreflektor und Wärmespeicher sorgt für das spezifische, 
einzigartige Klima auf der Insel. Die Verbindung von natürlichen 
Einflüssen - also Licht und Temperatur - und die spezielle 
Kultivierung wirken sich so positiv auf die Qualität aus, dass das 
Gemüse von der Insel Reichenau über die Region hinaus einen 
besonderen Ruf genießt."
Neben den bereits 42 eingetragenen deutschen Erzeugnissen - 
darunter bekannte Originale wie Allgäuer Emmentaler, Kölsch und 
Lübecker Marzipan - wurde für mehr als 60 Traditionsprodukte der 
Schutz beantragt. Hierzu zählen beispielsweise Münchner Weißwurst, 
Schwäbische Maultaschen, Teltower Rübchen und Rheinisches Apfelkraut.
Der EU-Herkunftsschutz
Unter EU-Schutz gestellt werden können Bezeichnungen von 
Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln. Basis hierfür bilden die 
Verordnungen (EG) Nr. 510/2006 und Nr. 509/2006 des Rates der 
Europäischen Gemeinschaften. Die erstgenannte Verordnung schützt die 
Bezeichnungen regionaler Produkte auf Basis ihrer Herkunft, die 
Zweitgenannte schützt sie aufgrund ihrer besonderen Merkmale. Drei 
Schutzkategorien bestehen: Die geschützte geografische Angabe 
(g.g.A.), die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und die 
garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.). Bei der geschützten 
geografischen Angabe (g.g.A.) besteht mindestens eine Verbindung 
zwischen dem Herkunftsgebiet und einer der Produktionsstufen, bei der
geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) muss das Produkt in der 
genannten Region erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. 
Voraussetzung für eine Eintragung einer garantiert traditionellen 
Spezialität (g.t.S.) ist, dass die Produkte entweder aus 
traditionellen Rohstoffen oder nach einer traditionellen 
Zusammensetzung oder aber nach einer traditionellen Herstellungs- 
bzw. Verarbeitungsmethode produziert werden.
Ingesamt unterliegen aktuell mehr als 750 Produkte aus 21 
EU-Staaten diesem Schutz der EU.
www.geo-schutz.de
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Weitere Informationen: CMA, Zentral-Regionales Marketing, Manfred
Heuser, Tel. 0228 847 275

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