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Dr. Thomas Heidel, Besonderer Vertreter der HVB

Presseerklärung des Besonderen Vertreters der HVB, Dr. Thomas Heidel
HypoVereinsbank: Abberufung des Besonderen Vertreters nichtig

Bonn (ots)

Das Landgericht München I hat heute den Beschluss der
Hauptversammlung der HVB für von Anfang an nichtig erklärt, mit dem 
die HVB-Alleinaktionärin UniCredit den Besonderen Vertreter für die 
Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen UniCredit im November 
letzten Jahres abberufen hat. Mündlich begründete das Gericht 
(Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Helmut Krenek) die 
Nichtigkeit mit dem für UniCredit geltenden Stimmverbot. Die 
Aufhebung der Beschlüsse zur Geltendmachung der Ersatzansprüche und 
zur Bestellung des Besonderen Vertreters sei ein unzulässiges Richten
in eigener Sache.
Der zum Besonderen Vertreter bestellte Bonner Rechtsanwalt Dr. 
Thomas Heidel erklärte zu dem Urteil: "Der rechtswidrige Versuch der 
UniCredit, sich des Besonderen Vertreters zu entledigen, bevor dessen
Arbeit beendet werden konnte, ist erst Mal gescheitert."
Die Hauptversammlung der HVB hatte im Juni 2007 beschlossen 
Schadensersatzansprüche der HVB insbesondere gegen UniCredit sowie 
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der HVB vor allem wegen der 
Veräußerung der HVB-Tochtergesellschaft Bank Austria Creditanstalt 
("BACA") an UniCredit weit unter Wert im Jahre 2006 geltend zu 
machen, und bestellte Heidel als Vertretungsorgan der HVB zur 
Geltendmachung der Ansprüche. Heidel verklagte namens der HVB im 
Februar 2008 UniCredit sowie den UniCredit-CEO und damaligen 
HVB-Aufsichtsratsvorsitzenden Alessandro Profumo, den 
HVB-Vorstandssprecher Dr. Wolfgang Sprißler und den 
HVB-Finanzvorstand Rolf Friedhofen auf Rückgängigmachung des 
BACA-Geschäfts und Schadensersatz in Milliarden-Euro-Höhe. Im 
November 2008 beschloss UniCredit als Alleinaktionärin in der 
HVB-Hauptversammlung, Heidel abzusetzen und den Beschluss zur 
Geltendmachung der Ersatzansprüche aufzuheben. Die dagegen gerichtete
Klage Heidels hatte nun erstinstanzlich Erfolg.

Pressekontakt:

Frau Felicitas Mummert
- Sekretariat -
Meilicke Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Bonn
Registergericht Essen PR 233
Telefon 0228 - 72 543 21
Telefax 0228 - 72 543 20
mummert@mhpr.eu

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