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IFRA kündigt 48. Ergänzung der Verfahrensregeln an

Brüssel (ots/PRNewswire)

Die International Fragrance Association (IFRA) hat offiziell die 48. Ergänzung der IFRA-Verfahrensregeln als Bestandteil des fortlaufenden Sicherheitsprogramms der Industrie bekannt gegeben.**

Die Ergänzung umfasst Folgendes:

1) Drei neue Standards basierend auf einer quantitativen Risikoanalyse (Quantitative
  Risk Assessment, QRA) der Kontaktempfindlichkeit.
2) Überarbeitung eines Standards, basierend auf einer QRA der Kontaktempfindlichkeit, im
  Zusammenhang mit einer Korrektur der Verwendungshöchstmenge.
3) Zwei neue Standards, die aufgrund eines Mangels an Daten für eine Sicherheitsbewertung
  eine Verwendung verbieten.
4) Überarbeitung der Richtlinie zur gemeinsamen Verwendung von vier phototoxischen
  Inhaltsstoffen sowie Klärung des Anwendungsbereichs aller Phototoxie-Standards.
5) Überarbeitung des Methyleugenol-Standards bzgl. der Begrenzungsstufe für Produkte ohne
  oder mit unbeabsichtigtem Hautkontakt.
6) Überarbeitung des Estragol-Standards bzgl. der Formulierungen der
  Kategoriebezeichnungen (Produkte ohne bzw. mit unbeabsichtigtem Hautkontakt) im
  Einklang mit dem Methyleugenol-Standard.
7) Überarbeitung zahlreicher Standards im Hinblick auf eine klarere Gestaltung.
8) Überarbeitung von drei Standards aufgrund neuer CAS-Nummern.

Der Schwerpunkt der diesjährigen Ergänzung liegt auf der Einführung von Massnahmen, um das seit mittlerweile über 40 Jahren existierende Standardsystem konsistenter und benutzerfreundlicher zu gestalten.

Genauere Angaben zur 48. Ergänzung, einschliesslich Anhänge und Leitlinien zur Umsetzung der Standards, erhalten Sie im Abschnitt IFRA-Standards der folgenden Website: http://www.ifraorg.org

Die Einhaltung der in den IFRA-Verfahrensregeln vorgegebenen Standards ist zwingend für alle Unternehmen, die der IFRA über einen IFRA-Mitgliedsverband angehören.

Redaktionelle Hinweise:

*Die IFRA-Verfahrensregeln

Die Verfahrensregeln finden Anwendung bei der Herstellung von und dem Umgang mit allen Duftstoffen für alle Arten von Anwendungen und umfassen den vollständigen Satz der IFRA-Standards. Die Einhaltung der IFRA-Verfahrensregeln ist für alle Duftstoffzulieferer verpflichtend, die (endweder direkt oder über IFRA-Mitgliedsverbände) Mitglied der IFRA sind. Die Mehrheit der Kundenunternehmen (einschliesslich der Hersteller von Hygieneartikeln und Haushaltsprodukten) erwarten, dass ihre Duftstoffe den IFRA-Standards wie in den Verfahrensregeln dargelegt entsprechen.

**Sicherheitsprogramm der Duftstoffindustrie

Das Sicherheitsprogramm der Duftstoffindustrie basiert auf Prüfungen von Duftstoffen, für die entweder Grenzwerte einer sicheren Verwendung festgelegt werden oder deren Verwendung verboten wird, basierend auf Studien zu möglichen Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt. Derzeit enthält das Sicherheitsprogramm 191 "Standards", welche die Verwendung ausgewählter Duftstoffe einschränken oder verbieten.

Kontakt:

Kontaktperson: Stephen Weller, Unternehmen: IFRA, Telefonnummer:
+32-2-214-2067, Mobiltelefonnummer: +32-497-57-33-94, E-Mail-Adresse:
sweller@ifraorg.org

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