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Frauenthal Holding AG

EANS-Adhoc: Frauenthal Holding AG
Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen, und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Aktienrückkauf
17.06.2010
Der Vorstand von Frauenthal Holding AG mit dem Sitz in  Wien  ("FHAG"
oder  die "Gesellschaft") hat am 16.6.2010 beschlossen, von  der  
Ermächtigung  gemäß  dem Beschluss der 21. ordentlichen 
Hauptversammlung der  Gesellschaft  vom  2.6.2010 zum Aktienrückkauf 
Gebrauch zu  machen.  Demnach  ist  der  Vorstand  ermächtigt worden,
höchstens 682.109 auf Inhaber lautende Stückaktien  zu  erwerben.  
Unter Berücksichtigung  anderer  eigener  Aktien,  welche  die  
Gesellschaft   bereits erworben hat und noch besitzt, entspricht der 
Erwerb einem Anteil von  höchstens 10 % des Grundkapitals der 
Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss des Vorstands  mit  
Beschluss  vom  17.6.2010 zugestimmt.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung  werden  auf  Grund  des  Beschlusses  des
Vorstands von FHAG vom 16.6.2010, dem der Aufsichtsrat von  FHAG  mit  Beschluss
vom   17.6.2010   zugestimmt   hat,   gemäß   §§ 4   und 5    VeröffentlichungsV
(BGBl II 2002/112) der beabsichtigte Rückerwerb eigener Aktien von 
FHAG und  das Rückkaufprogramm bekannt gemacht. Änderungen  des  
Rückkaufprogramms  (siehe  § 6  VeröffentlichungsV)  sowie  die 
Veröffentlichung der  im  Rahmen  des  Rückkaufprogramms  oder  der  
Veräußerung eigener  Aktien  durchgeführten  Transaktionen  (siehe  
§ 7  VeröffentlichungsV) werden ausschließlich im Internet auf der 
Homepage  von  FHAG  www.frauenthal.at bekannt gemacht werden.
Die vorliegende Veröffentlichung ist kein Angebot  zum  Erwerb  von  
Aktien  von FHAG und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, 
Angebote  zum  Rückkauf von FHAG Aktien anzunehmen.
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z 8
     und Abs 1a und Abs 1b AktG: 2.6.2010
  2. Tag und Art  der  Veröffentlichung  des  Hauptversammlungsbeschlusses:  am
     7.6.2010 elektronisch gemäß § 82 Abs 9 iVm Abs 8 BörseG und am 9.6.2010 im
     Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer  des  Rückkaufprogramms:  22.6.2010  bis
     einschließlich 31.12.2010.
  4. Aktiengattung, auf die sich  das  Rückkaufprogramm  bezieht:  auf  Inhaber
     lautende Stückaktien von FHAG (einheitliche Aktiengattung).
  5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere
     auch Anteil der rückzukaufenden eigenen Aktien  am  Grundkapital:  bis  zu
     höchstens 682.109 auf Inhaber lautende Stückaktien, dies entspricht bis zu
     rund 7,23 % des Grundkapitals von FHAG.
  6. Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie:  Der  Gegenwert
     je   Aktie,   welcher   entsprechend   dem   Ermächtigungsbeschluss    der
     Hauptversammlung in absoluter Höhe nicht weniger als  EUR 4,--  und  nicht
     mehr als EUR 15,-- betragen darf, wurde mit einer Bandbreite von  EUR 6,50
     bis EUR 7,50 festgesetzt. Weiters darf der Gegenwert je  Aktie  nicht  ein
     Kurs sein, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder
     (sollte dieser höher sein)  des  derzeit  höchsten  unabhängigen  Angebots
     liegt. Gemäß Art 5 Abs 3 der Verordnung Nr 2273/2003  vom  22.12.2003  zur
     Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und  des
     Rates     -     Ausnahmeregelungen     für      Rückkaufprogramme      und
     Kursstabilisierungsmaßnahmen gibt FHAG bekannt,  dass  FHAG  aufgrund  der
     außerordentlich  niedrigen  Liquidität  der   FHAG   Aktie   beabsichtigt,
     gegebenenfalls  mehr  als  25%,  höchstens   jedoch   bis   zu   50%   des
     durchschnittlichen Tagesvolumens (jeweils vom durchschnittlichen täglichen
     Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem Kauftermin) in der FHAG Aktie  zu
     erwerben.
  7. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob  der  Rückkauf
     über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob  die  Aktien
     eingezogen oder allenfalls wiederverkauft werden sollen oder  ob  sie  für
     Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der
     Rückkauf kann  börslich  und/oder  außerbörslich  stattfinden.  Zweck  des
     Rückkaufs ist die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die  FHAG  Aktie
     an der Wiener Börse, wobei  jedoch  der  Handel  mit  eigenen  Aktien  als
     Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Frauenthal beabsichtigt nicht, in eigenen
     Aktien zu handeln. Die Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen Aktien
     ohne   weiteren   Beschluss   der   Hauptversammlung   einzuziehen;    die
     Entscheidung,  ob  die  erworbenen  eigenen  Aktien  wiederveräußert  oder
     eingezogen werden sollen, wird zu einem späteren Termin getroffen  werden.
     Gegenwärtig ist nicht vorgesehen, die erworbenen eigenen Aktien für Zwecke
     eines  Mitarbeiterbeteiligungsprogramms  zu  verwenden,   eine   derartige
     Verwendung ist aber vorbehalten (siehe näher unten 9.). Ferner behält sich
     die Gesellschaft vor, die erworbenen  eigenen  Aktien  gegebenenfalls  als
     Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,  Teilbetrieben  oder
     Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften  im  In-  oder  Ausland  zu
     verwenden und auf diese Weise wiederzuveräußern.
  8. Allfällige Auswirkung des Rückkaufprogramms  auf  die  Börsezulassung  der
     Aktien der Emittentin: keine.
  9. Ausmaß der  gegenwärtig  eingeräumten  oder  geplanten  Aktienoptionen  im
     Rahmen von Stock Option Plänen an leitende Angestellte oder Vorstands- und
     Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: Gegenwärtig sind Aktienoptionen im
     Rahmen von Stock Option Plänen an  leitende  Angestellte  oder  Vorstands-
     oder Aufsichtsratsmitglieder nicht eingeräumt oder  konkret  geplant.  Die
     Emittentin behält sich vor, erworbene eigene  Aktien  gegebenenfalls  auch
     für Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu verwenden  und  dabei
     Aktienoptionen gegebenenfalls auch an Mitglieder  des  Vorstands  und/oder
     leitende  Angestellte  jeweils  der  Gesellschaft  oder  von  mit   dieser
     verbundenen Unternehmen auszugeben; in diesem Fall wird die Emittentin das
     Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV  unverzüglich
     bekannt geben.

Rückfragehinweis:

Frauenthal Holding AG

Dr. Martin Sailer
E-Mail: m.sailer@frauenthal.at

Mag. Erika Hochrieser
E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at

Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at

Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406
WKN:
Index: ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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