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RapidShare AG

Auskunftsanspruch in Deutschland betrifft nur schwere Rechtsverletzungen
Tausch von Privatkopien bleibt unberührt

Cham, Schweiz (ots)

Die Gesetzesnovelle des Paragrafen 101 des
deutschen Urheberrechtsgesetzes (Auskunftsanspruch) hat 
Verunsicherung unter den RapidShare-Anwendern weltweit verursacht. 
Sie betrifft jedoch ausschließlich Services, die in Deutschland 
genutzt werden.
Das deutsche Gesetz sieht den Auskunftsanspruch für 
Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes" vor. Er wird in der Regel 
entweder bei besonders vielen oder bei besonders schweren 
Rechtsverletzungen geltend gemacht. "Dementsprechend betrifft der 
Auskunftsanspruch die meisten deutschen User nicht, ihre Privatsphäre
und ihre Daten sind genau so geschützt wie zuvor. Wir protokollieren 
nicht, was ein Anwender herunterlädt. Die informationelle 
Selbstbestimmung ist einer der Grundsätze jeder Demokratie. 
Gleichzeitig halten wir uns an die Gesetze. Dass diese Tatsache als 
Enthüllung kommentiert wird, ist überraschend", erläutert Bobby 
Chang, COO von RapidShare. "Der Austausch von Dateien über RapidShare
ist genauso legal wie das Nutzen jedes anderen Webhosters, auch in 
Deutschland. Aufgrund der Privatkopie darf jeder Käufer von seinen 
Datenträgern, die nicht kopiergeschützt sind, ein privates Duplikat 
anfertigen und es beispielsweise bei RapidShare speichern. Erlaubt 
ist außerdem, über RapidShare eine Kopie solcher Dateien an Freunde 
oder Verwandte weiterzugeben." Verboten ist jedoch, urheberrechtlich 
geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen, also 
beispielsweise Links zu Musik oder Filmen in Foren zu posten.
Ob und in welchem Umfang Auskunft erteilt wird, ist von Land zu 
Land und Fall zu Fall unterschiedlich geregelt. Anfragen zu 
Transaktionen in Deutschland können jedoch an alle Internetprovider, 
Filehoster oder anderer Serviceanbieter weltweit gestellt werden, 
unabhängig von ihrem Firmensitz oder vom Standort ihrer Server. "Wer 
glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich", 
stellt Chang klar.
Über RapidShare
Die RapidShare AG hostet Informationen für Unternehmen und 
Privatpersonen: Über das so genannte 1-Click-Hosting lädt der 
Anwender seine Daten in wenigen Schritten auf das System und erhält 
einen Link, über den er die Informationen bei Bedarf wieder 
herunterladen oder löschen kann. Die RapidShare AG wurde im Jahr 2006
gegründet und hat ihren Sitz in Cham in der Schweiz.
Pressekontakt:

Pressekontakt:

Bobby Chang, COO RapidShare AG, Gewerbestrasse 6, 6330 Cham, Schweiz,
Tel.: 0041-41 748 78 88, E-Mail: bchang@rapidshare.com

Katharina Scheid, Pressesprecherin RapidShare AG, Gewerbestrasse 6,
6330 Cham, Schweiz, Tel.: 0041-41 748 78 81, E-Mail:
kscheid@rapidshare.com.

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