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Interessengemeinschaft autonome Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen

BVG-Mindestzinssatz 2007 - Vernünftiger Entscheid

St. Gallen (ots)

Die Interessengemeinschaft autonome Sammel- und
Gemeinschaftseinrichtungen (IGaSG) begrüsst den Entscheid des
Bundesrates, den BVG-Mindestzinssatz bei 2,5 Prozent zu belassen.
Dieser Satz erlaubt den Vorsorgeeinrichtungen die Äufnung von nach
wie vor notwendigen Reserven zur Absicherung künftiger Schwankungen
auf den Kapitalmärkten. Der durchschnittliche Deckungsgrad von etwas
über 100 Prozent reicht nämlich noch nicht aus. Mit dem Entscheid
sind allerdings alle Anbieter auf dem Pensionskassenmarkt
aufgefordert, über die Schaffung und Verwendung der Reserven
vollständige Transparenz herzustellen. Hielten sich alle
Vorsorgeeinrichtungen an dieselben Transparenzvorschriften, würde
sich die Festsetzung des Mindestzinses in der beruflichen Vorsorge
erübrigen.
Weitere Informationen zur IGaSG: www.igasg.ch

Kontakt:

IGaSG
Postfach 146
9001 St. Gallen
Tel. +41/71/228'52'52
Internet: www.igasg.ch