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Über Schweizer Unternehmen hängt ein Damoklesschwert: Gesetzliche Pflicht zum Controlling?

Zürich (ots)

Eine wichtige Alltagsfrage beantworten die
schweizerischen Gesetze nicht genau: Sind Unternehmen gesetzlich
verpflichtet, ein Controlling und eine Kostenrechnung einzuführen?
Nur etwas ist klar: Im Obligationenrecht gibt es einen Artikel, der
wie ein Damoklesschwert über vielen Unternehmen hängt -  sie müssen
ein Internes Kontrollsystem (IKS) unterhalten.
Die Unsicherheiten für Verantwortliche des Rechnungswesens und für
Unternehmer sind gross. Eine "klare und wahre" Buchhaltung reicht
nicht mehr; eine wachsende Zahl gesetzlicher Auflagen muss erfüllt
werden - viele davon verlangen nach Interpretation.
Das stellt die Verantwortlichen besonders des finanziellen und
betrieblichen Rechnungswesens vor immer höhere Anforderungen:
Einerseits müssen sie den Ansprüchen des Unternehmens gerecht werden,
andererseits Konflikte mit der Justiz verhindern.
Der veb.ch, der grösste Schweizer Verband für Rechnungslegung,
Controlling und Rechnungswesen, schliesst eine bedeutende Lücke und
bietet ein Praxisseminar an, in dem erfahrene Experten zeigen, was
das Gesetz vom Rechnungswesen verlangt und wie man die höheren
Anforderungen unternehmerisch nutzen kann. Denn die neuen
Vorschriften haben auch etwas Gutes: Sie schaffen Transparenz, und
diese verbessert die Konditionen bei der Vergabe von Krediten.
Pflicht zum Controlling: Gesetz oder Ansichtssache? - Seminar des
veb.ch am Donnerstag, 21. Juni 2007, im Kultur- und Kongresshaus
Aarau. www.veb.ch

Kontakt:

Melitta Bischofberger
Geschäftsführerin des veb.ch
Lagerstrasse 5
Postfach 1262
8021 Zürich
E-Mail: melitta.bischofberger@veb.ch
Tel.: +41/43/336'50'30

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