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CHRIST WATER TECHNOLOGY AG

EANS-Adhoc: CHRIST WATER TECHNOLOGY AG
GLV schließt Übernahme von 80,5% der Stimmrechte an Christ Water Technology AG ab
Stimmrechtsmitteilung / Kündigungsrecht CHRIST-Anleihe

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Unternehmen
01.12.2009
Der Vorstand der Christ Water Technology AG ("CWT") und das 
Management der GLV Inc. ("GLV" oder "das Unternehmen"; Ticker Symbole
GLV.A, GLV.B / TSX) freuen sich, den Abschluss der Übernahme über die
indirekte Tochtergesellschaft Eimco Water Technologies GmbH von 80,5%
der Aktien der CWT angeboten durch die Aktionäre der CWT in das 
freiwillige Übernahmeangebot der GLV während der am 17. November 2009
zu Ende gegangenen Angebotsfrist, bekannt zu geben.
Mit Mitteilung vom 30. November 2009 hält die GLV indirekt per 27. 
November 2009 16.320.268 Aktien der Christ Water Technology AG, was 
83,08% der Stimmrechte entspricht.
CWT Aktionäre, die bisher nicht vom Angebot Gebrauch gemacht haben, 
können innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Angebotsfrist 
gegen eine Barzahlung von EUR 3,35 pro Aktie gemäß denselben 
Bestimmungen des freiwilligen Übernahmeangebots der GLV das Angebot 
annehmen. GLV beabsichtigt die 100%ige Übernahme der CWT-Aktien.
Weiters steht Anleiheninhaber der CWT das Recht zu, aufgrund des 
Kontrollwechsels die Rückzahlung der Anleihe zum Nominalwert plus 
angefallener Zinsen zu verlangen gemäß den Anleihebestimmungen. 
Unabhängig davon wird die Kündigung nur gültig, wenn zumindest 
Kündigungserklärungen von gesamt 15% des Nominalwerts der Anleihe bei
der Zahlstelle von den Anleiheinhabern eingehen innerhalb von 30 
Tagen nach dem Abschluss der Transaktion wie heute verlautbart.
Alle Mitteilungen der Anleihegläubiger an die Zahlstelle oder die 
Emittentin, insbesondere eine Kündigung der 
Teilschuldverschreibungen, sind gemäß § 8 Abs 3 der 
Anleihebedingungen schriftlich in deutscher Sprache per Einschreiben 
an die Zahlstelle zu übermitteln. Der Mitteilung ist ein Nachweis 
darüber beizufügen, dass der betreffende Anleihegläubiger zum 
Zeitpunkt der Mitteilung Inhaber der betreffenden 
Teilschuldverschreibungen ist. Der Nachweis kann durch eine 
Bescheinigung der Depotbank oder auf andere geeignete Weise erbracht 
werden. Als Zahlstelle fungiert UniCredit Bank Austria AG, Abt 8811 
Zahlstellendienst, Julius Tandler-Platz 3, A-1090 Wien.

Rückfragehinweis:

Christ Water Technology AG
Mag. Ralf Burchert
ralf.burchert@christwater.com
Tel.: 06232/5011-1113

Branche: Biotechnologie
ISIN: AT0000499157
WKN: 675399
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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