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Fall Adamov: Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht - Adamov verlangt Auslieferung nach Russland

Zürich (ots)

Heute haben wir, Maître Maurice Harari, Genf, und
Rechtsanwalt Stefan Wehrenberg, Zürich, für Dr. Evgeny O. Adamov beim
Bundesgericht in Lausanne Beschwerde gegen den Auslieferungsentscheid
des Bundesamtes für Justiz erhoben. Dr. Adamov geht davon aus, dass
der Entscheid der schweizerischen Behörden, ihn in die USA statt in
seinen Heimatstaat Russland auszuliefern gegen schweizerisches und
internationales Recht verstösst.
Der Auslieferungsentscheid vom 30. September 2005 missachtet die
funktionale Immunität, die Dr. Adamov als ehemaligem russischem
Minister zukommt. Ausserdem ist das US-amerikanische
Auslieferungsbegehren zu wenig substantiiert. Die politische
Bedeutung des Falles für Russland, die USA wie auch die Schweiz
werden nicht im erforderlichen Ausmass berücksichtigt. Zudem müsste
die korrekte Abwägung der Interessen von Dr. Adamov, der einer
vereinfachten Auslieferung nach Russland zugestimmt hat, der
Interessen der Russischen Föderation sowie derjenigen der Vereinigten
Staaten von Amerika zu einer Auslieferung nach Russland führen.
Zusammenfassend vertreten wir die Auffassung, dass im Entscheid des
Bundesamtes für Justiz nationales und internationales Recht nicht
korrekt angewendet worden ist und das Bundesamt deshalb zu einem
falschen Ergebnis gekommen ist, das nun dem Bundesgericht zur
Überprüfung vorgelegt wird.
Dr. Adamov hält den Entscheid des Bundesamtes für Justiz für
falsch und geht davon aus, dass das Bundesgericht nach Prüfung aller
Argumente für eine Auslieferung nach Russland entscheiden wird. Nach
wie vor ist Dr. Adamov von seiner Unschuld überzeugt und willens,
sich gegen Vorwürfe der russischen und der US-amerikanischen Behörden
zu verteidigen.

Kontakt:

Rechtsanwalt Stefan Wehrenberg
Telefon +41/43/443'88'00
Mobile +41/79/349'48'32

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