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Conference on Jewish Material Claims Against Germany, Inc.

"Goldzug"-Vergleich Finanziert Leistungen Für Ungarische Holocaust-Überlebende. Fälligkeitsdatum Für Einsprüche Und Ausschliessungen:1. August

New York (ots/PRNewswire)

In einer Sammelklage vorgebracht durch
jüdisch-ungarische Nazi-Opfer sowie deren Erben gegen die
US-Regierung bezüglich der Handhabung von Eigentum, das sich im
"Ungarischen Goldzug" befunden hatte, wurde im
US-Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk von Florida durch
US-Bundesbezirksrichterin Patricia Seitz ein vorläufiger Vergleich
akzeptiert. Der Fall ist als Rosner gegen die Vereinigten Staaten
bekannt und wurde ursprünglich im Mai 2001 eingereicht.
Der Ungarische Goldzug bestand aus ungefähr 24 Güterwaggons, die
persönliches Eigentum ungarischer Juden enthielten, das diesen
während des 2. Weltkriegs durch das Naziregime und durch die mit
diesem kollaborierende ungarische Regierung gestohlen oder auf andere
Art weggenommen wurde. Der Zug wurde nach Kriegsende vom US-Militär
in Österreich in Verwahrung genommen. In der Klage wird behauptet,
die Vereinigten Staaten hätten den Inhalt des Zuges falsch
gehandhabt; die Vereinigten Staaten bestreiten jedoch jegliche
rechtliche Verantwortung im Umgang mit dem Eigentum, das sich im
Ungarischen Goldzug befunden hatte.
Die US-Regierung hat sich als Teil des Vergleichs dazu
bereiterklärt, bis zu 25,5 Millionen US-Dollar zu bezahlen, von denen
ungefähr 21 Millionen US-Dollar zur Finanzierung von
Sozialhilfeprojekten zugunsten berechtigter Mitglieder der
Interessensgruppe verwendet werden. Die Conference on Jewish Material
Claims Against Germany (Jewish Claims Conference oder JCC) wird im
Einvernehmen mit den an der Sammelklage beteiligten Anwälten, mit
einschlägigen Sozialleistungsagenturen sowie Mitgliedern der
Interessengruppe einen Verteilungsvorschlag ausarbeiten und diesen
Verteilungsplan dem Gericht zur Genehmigung vorlegen. Falls der
Vergleich akzeptiert wird, könnten ungarisch-jüdische Nazi-Opfer eine
Unterstützung von jüdischen Sozialleistungsdiensten erhalten. Der
Vergleich sieht keine direkten Zahlungen an Mitglieder der
Interessengruppe als Entschädigung für den Verlust von Eigentum aus
dem Ungarischen Goldzug vor.
Die US-Regierung wird weitere 500.000 US-Dollar zur Gründung eines
Archivs zahlen, das mit Dokumenten und Artefakten die Geschichte des
Ungarischen Goldzugs und der Plünderung der ungarisch-jüdischen
Gemeinden erzählen wird. Dieses Archiv wird wissenschaftlichen
Forschungen, pädagogische Zwecken, der Verwendung durch Mitglieder
der Interessengruppe sowie zukünftigen Generationen zur Verfügung
gestellt werden. Die US-Regierung zeigt ausserdem, dass - nach bestem
Wissen - alle Dokumente mit Bezug auf den Goldzug freigegeben wurden.
Falls der Regierung bekannt wird, dass es nicht freigegebene
Dokumente gibt, wird sie diese Dokumente überprüfen, um
festzustellen, ob sie freigegeben werden können. Sollte der Vergleich
schliesslich akzeptiert werden, werden die Vereinigten Staaten eine
Aussage zur Bestätigung der Ereignisse hinsichtlich des Goldzugs
veröffentlichen.
Zusätzliche Informationen zum Vergleich finden Sie in
verschiedenen Sprachen auf der Webseite des Vergleichs zum
Ungarischen Goldzug: www.HungarianGoldTrain.org.
Mitglieder der Interessensgruppe im Sinne dieses Vergleichs sind
Juden, die vor dem 8. Mai 1945 geboren wurden und irgendwann zwischen
1939 und 1945 innerhalb der Staatsgrenzen von Gross-Ungarn des Jahres
1944 lebten, sowie die Erben von ungarisch-jüdischen Nazi-Opfern.
Geschädigte können bei Gericht einen Kommentar zur
Vergleichsvereinbarung abgeben, dagegen Einspruch erheben oder sich
auch vollständig davon ausschliessen. Bei Gericht deponierte
Kommentare zum oder Einsprüche gegen den Vergleich, werden vor der
endgültigen Entscheidung hinsichtlich des Vergleichs dem Gericht zur
Uberprufung zur Verfugung stehen.
Einsprüche gegen den Vergleich und Anträge zum Ausschluss vom
Vergleich müssen in schriftlicher Form vorgelegt werden. Sie müssen
die spezifischen Informationen enthalten, die auf der Webseite
www.HungarianGoldTrain.org im Einzelnen dargelegt werden. Sie können
diese Informationen auch vom Herausgeber dieser Mitteilung anfordern.
Schreiben Sie hierzu entweder eine E-Mail an  HGT@claimscon.org oder
einen Brief an folgende Adresse: Hungarian Gold Train Notice
Provider, P.O. Box 1570, New York, NY 10159, USA.
Einsprüche und Bitten um Ausschluss müssen an den Herausgeber
dieser Mitteilung geschickt werden und ein Datum des Poststempels
nicht später als 1. August 2005 tragen. Geschädigte, die einen
Einspruch gegen den Vergleich erheben möchten oder sich vom Vergleich
ausschliessen wollen, müssen nicht persönlich vor Gericht erscheinen.
Einsprüche und Bitten um Ausschluss können nicht per Telefon oder
E-Mail erfolgen.
Mitglieder der Interessengruppe, die sich nicht vom Vergleich
ausschliessen, binden sich damit rechtlich an diesen und können die
Vereinigten Staaten in Verbindung mit den im Verfahren zum
Ungarischen Goldzug geklärten Rechtsansprüchen, nicht mehr verklagen.
Mitglieder der Interessengruppe, die sich ausschliessen lassen
möchten, werden keinen Anspruch auf Sozialleistungen aus dem
Vergleich haben und können keinen Einspruch gegen die
Vergleichsvereinbarung erheben. Sie sind an nichts gebunden, was in
diesem Prozess geschieht.
Das Gericht wird am 26. September 2005, um 10 Uhr morgens, eine
Anhörung zur Angemessenheit des Vergleichs abhalten und prüfen, ob
die Vergleichsvereinbarung akzeptiert werden kann. Mitglieder der
Interessengruppe können sich auf eigene Kosten von einem Anwalt ihrer
Wahl vertreten lassen.
Um sich über die vollständigen Vergleichsbedingungen zu
informieren, oder um Anweisungen für die Ausschliessung vom
Vergleich, zur Abgabe eines Kommentars oder zur Erhebung eines
Einspruchs anzufordern, gehen Sie bitte zur Webseite
www.HungarianGoldTrain.org oder schreiben Sie an den Herausgeber
dieser Mitteilung: Hungarian Gold Train Notice Provider, P.O. Box
1570, New York, NY 10159, USA.
Die Kläger werden durch die Anwaltskanzleien Cuneo Waldman &
Gilbert, LLP (Washington, D.C., USA), Hagens Berman Sobol Shapiro,
LLP (Seattle, WA, USA) und Dubbin & Kravetz, LLP (Miami, FL, USA)
vertreten. Um mit den Klageanwälten Kontakt aufzunehmen, schreiben
Sie bitte eine E-Mail an:  brent@hbsslaw.com.
Bitte besuchen Sie die Webseite regelmässig, um aktualisierte
Informationen zu erhalten.
BITTE RICHTEN SIE IHRE SCHRIFTLICHEN ODER TELEFONISCHEN ANFRAGEN
WEDER AN DAS GERICHT NOCH AN DIE GESCHÄFTSSTELLE DES GERICHTS.
Weitere Informationen zum Vergleich erhalten Sie unter folgenden
Telefonnummern:
    In Nordamerika:               +1-800-562-0831
    In Israel:                    +1-80-921-4806
    In Ungarn:                    +00-800-737-47576
    In Australien:                +1-800-35-7208
    In allen anderen Ländern: Bitte melden Sie ein internationales R-Gespräch
in die USA unter folgender Nummer an: +1-646-519-8701
    Contact: Hillary Kessler-Godin
		 USA : +1-646-485-2021 ;  Hillary.Kessler-Godin@claimscon.org

Pressekontakt:

Hillary Kessler-Godin USA : +1-646-485-2021 ;
Hillary.Kessler-Godin@claimscon.org