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Unia

Branchenkonferenz Textil der Unia stimmt dem neuen GAV mit Vorbehalten zu: GAV-Schutz verstärken und ausweiten

Zürich (ots)

Die Branchenkonferenz Textil der Gewerkschaft
Unia 
hat heute dem Abschluss des erneuerten 
Gesamtarbeitsvertrages (GAV) 
für die Textil- und Bekleidungsindustrie unter der Bedingung 
zugestimmt, dass die Mindestlöhne per 1.1.2005 substanziell 
erhöht 
werden. Gefordert wird auch der Anschluss weiterer Betriebe 
an den 
GAV, denn nur so kann dem drohenden Lohndumping ein 
Riegel geschoben 
werden.
In den letzten Jahren konnten die untersten Mindestlöhne, 
welche im 
Jahr 2000 noch bei Fr. 2390.– pro Monat lagen, stark erhöht 
werden: 
Sie liegen heute bei 13 mal Fr. 3'050.–. Der Mittelwert der 
Löhne 
ist in den letzten Jahren in der Textilindustrie ebenfalls 
überdurchschnittlich gewachsen. Davon haben insbesondere 
die 
weiblichen Beschäftigten in der Textilindustrie profitiert. Diese 
Entwicklung ist zwar positiv, aber noch immer liegen zu viele 
Löhne 
unter Fr. 3'000.– .
Für die Beschäftigten der Textil- und Bekleidungsindustrie ist 
es wichtig, dass der GAV für die Textil- und 
Bekleidungsindustrie weiter verbessert wird. Die 
Branchenkonferenz Textil der Gewerkschaft Unia, welche am 
30. November 2004 in Zürich getagt hat, hat mit Vorbehalt der 
Erneuerung des Textil-GAV zugestimmt. Dieser sieht folgende 
Verbesserungen vor:
Ausdehnung des GAV auf alle Teilzeitarbeitenden
Ausschluss von direkter und indirekter Diskriminierung 
aufgrund des Geschlechts
Ahndung von sexueller Belästigung
Ahndung von rassistischer Diskriminierung
Vorgängige Ermahnung als Bedingung für Entlassung aus 
Leistungsgründen
Erhöhung der Nachtzulage
Noch nicht zu Ende verhandelt ist die Erhöhung der Löhne 
(Mindestlöhne und Effektivlöhne) auf den 1. Januar 2005. Die 
Branchenkonferenz fordert eine substanzielle Erhöhung der 
Mindestlöhne und eine generelle Anpassung der Effektivlöhne 
– als Bedingung 
für die Unterzeichnung des GAV. Gleichzeitig fordert die 
Konferenz, 
dass sich weitere Betriebe dem GAV anschliessen, denn nach 
wie vor 
ist nur eine Minderheit der Betriebe dem GAV unterstellt. 
Bekannte 
Firmen wie Calida verweigern einen Beitritt zum GAV, trotz der 
hierzulande viel gerühmten Sozialpartnerschaft. Doch nur mit 
einem 
Gesamtarbeitsvertrag und mit Mindestlöhnen kann 
Lohndumping als 
Folge der Personenfreizügigkeit mit der EU verhindert werden.
Dem Rahmenvertrag für die Firmen der Schweizerischen 
Textil- und 
Bekleidungsindustrie sind 25 Betriebe mit rund 2000 direkt 
unterstellten Arbeitnehmenden in der Deutschschweiz 
angeschlossen. 
Die Arbeitsbedingungen von weiteren rund 2000 Angestellten 
lehnen 
sich an diesen GAV an. Vertragspartner sind die 
Gewerkschaften GBI 
und SMUV (neu gemeinsam als Unia), die Syna und auf 
Arbeitgeberseite 
der Textilverband Schweiz (TVS).
Weitere Auskünfte:
Andreas Rieger, Zentralsekretär GBI-Unia, 079 468 66 22
Mehmet Akyol, Gewerkschaftssekretär GBI-Unia, 076 593 15 09

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