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Rheinische Textilfabriken AG

euro adhoc: Rheinische Textilfabriken AG
Sonstiges
RHEINISCHE TEXTILFABRIKEN AG

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Verträge
25.09.2007
RHEINISCHE TEXTILFABRIKEN AKTIENGESELLSCHAFT
Wuppertal
Ad-hoc-Mitteilung
nach § 15 WpHG
Zwischen der Rheinische Textilfabriken Aktiengesellschaft und der 
Frowein & Co. GmbH als herrschendes Unternehmen besteht ein 
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10. Juli 1962, der mit
Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2007 einvernehmlich aufgehoben 
wurde. Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft werden einer am 2. 
November 2007 stattfindenden gesonderten Versammlung der 
außenstehenden Aktionäre vorschlagen, der Aufhebung des 
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß § 296 Abs. 2 AktG 
zuzustimmen.
Wuppertal, den 25. September 2007
Der Vorstand.

Rückfragehinweis:

Yvonne Bratz
Tel.: +49 (0)202 37310
E-Mail: info@rtf-ag.com

Branche: Textil/Bekleidung
ISIN: DE0007034001
WKN: 703400
Börsen: Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt

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