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Marsh GmbH

Marsh hat neue D&O-Police für den Mittelstand entwickelt

Frankfurt am Main (ots)

+++ Deutlich eingeschränkter Vorsatzausschluss
   +++ Stark eingeschränkte Anfechtungs- und Rücktrittsmöglichkeiten
       des Versicherers
   +++ Weniger Meldepflichten für die versicherte Führungskraft
Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Insurance Liability) 
gewinnt im Mittelstand zunehmend an Bedeutung. Speziell für dieses 
Segment hat Marsh, weltweit größter Vermittler von 
Managerhaftpflichtversicherungen, daher eine neue Police mit 
zahlreichen Vereinfachungen und Verbesserungen entwickelt. 
Herausragende Merkmale der Marsh-D&O-Versicherung sind ein 
erweiterter Deckungsschutz, ein deutlich eingeschränkter 
Vorsatzausschluss sowie stark eingeschränkte Anfechtungs- und 
Rücktrittsmöglichkeiten des Versicherers. Je nach 
Internationalisierungsgrad können Bausteine hinzugenommen werden, um 
auch die Risiken aus Auslandsengagements abzudecken. Die 
D&O-Schadenabteilung von Marsh übernimmt im Schadenfall die Betreuung
der betroffenen Kunden.
Der globale Wettbewerb, komplexe Finanzierungskonzepte und sich 
stets ändernde gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen für steigende 
Haftungsrisiken bei Managern - auch im Mittelstand. Wird den 
Führungskräften schuldhafte unternehmerische Pflichtverletzung 
vorgeworfen, müssen diese den Entlastungsbeweis antreten. Können sie 
das nicht, so haften sie für den verantworteten Schaden - sogar mit 
ihrem Privatvermögen. Mehr und mehr Vorstände und Geschäftsführer 
mittelgroßer Unternehmen sichern ihr persönliches Haftungsrisiko 
deshalb mit einer Managerhaftpfichtversicherung ab - bei 
Großunternehmen gehört dies längst zum Standard. Der weltweit tätige 
Industrieversicherungsmakler Marsh hat jetzt eine D&O-Police 
entwickelt, die genau auf die Bedürfnisse des Mittelstands 
zugeschnitten ist. Die neue Marsh-Police bietet unter anderem einen 
erweiterten Deckungsschutz, mehr Rechte für die versicherte 
Führungskraft und mehr Pflichten für Versicherer. "Mit unserer neuen 
D&O-Police haben wir ein innovatives Produkt für den Mittelstand 
geschaffen, das viel exklusives Know-how enthält", sagt Udo Pana 
Kina, Leiter für Produktentwicklung und Platzierung im 
Geschäftsbereich FinPro (Financial & Professional) bei Marsh.
Eingeschränkter Vorsatzausschluss
Vorsatz bleibt ein Ausschlusskriterium. Mit der neuen D&O-Police 
ist es Marsh aber gelungen, den Vorsatzausschluss deutlich 
einzuschränken. Der Versicherer hat nunmehr weniger Möglichkeiten, 
die Regulierung des Schadens abzulehnen. Zum Beispiel sind im Ausland
die Vorsatzausschlüsse in der Regel enger gefasst. Marsh hat die im 
Ausland üblichen Vertragsklauseln auf die deutsche Rechtslage 
übertragen und so für den Kunden einen engeren Vorsatzausschluss 
entwickelt.
Eingeschränkte Anfechtungs- und Rücktrittsmöglichkeiten Die neue 
Marsh-D&O-Versicherung schränkt zudem die Möglichkeit stark ein, dass
Versicherer im Schadenfall einen Vertrag anfechten bzw. vom Vertrag 
zurücktreten. Bestandteil des neuen Marsh-Bedingungswerkes ist, den 
Versicherungsschutz für gutgläubige Personen zu gewährleisten.
Deutlich weniger Meldepflichten
"Viele unserer mittelständischen Kunden sind weltweit tätig", 
berichtet Udo Pana Kina, "mit unserer Police können wir den Umfang 
der Deckung - und damit auch die Kosten - genau an die internationale
Exponiertheit des Unternehmens anpassen." Gleichzeitig wurde die Zahl
der Meldepflichten stark verringert. Damit erhöht sich die Sicherheit
der Kunden. So sieht die Marsh-Police automatische Mitversicherung 
von erworbenen Unternehmen außerhalb der USA vor. Auch Änderungen des
Gesellschaftszwecks und Veränderungen der Gesellschafter- oder 
Aktionärsstruktur müssen nicht gemeldet werden.
Eigene Schadenabteilung
Marsh ist der größte D&O-Makler weltweit. Das Unternehmen 
unterhält auch in Deutschland eine eigene D&O-Schadenabteilung. 
"Darin sehen wir eine wichtige Ergänzung zu unserer D&O-Versicherung.
Im Schadenfall finden Kunden sofort qualifizierten Expertenrat", sagt
Pana Kina.
Mittelständler sollten eine D&O-Police anhand der folgenden Punkte
überprüfen:
1. Uneingeschränkte Innenverhältnisdeckung Die Police sollte keine
Trennungsklausel, Gerichtsklausel oder Einschränkung der 
Deckungssumme enthalten. Es sollte also weder eine Kündigung noch 
eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen Voraussetzung für die
Inanspruchnahme sein.
2. Schlanker Ausschlusskatalog
Die Police sollte keinen Insolvenz-, Versicherungs- und 
Produktausschluss enthalten.
3. Enger Vorsatzausschluss
Vorsatz ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bis in Zweifelsfällen 
das vorsätzliche Handeln der versicherten Person rechtskräftig 
festgestellt ist, sollte Deckungsschutz gewährt werden.
4. Klar definierte Anzeigepflichten
Die Anzeigepflichten während der Vertragslaufzeit sollten 
abschließend aufgeführt sein.
5. Nachhaftung
Die Nachhaftung bei Kündigung oder Versichererwechsel sollte 
mehrjährig und unverfallbar sein.
6. Zurechnung
Die Kenntnis, das Verhalten oder das Verschulden einer 
versicherten Person sollte nicht einer anderen versicherten Person 
zugerechnet werden können. Des Weiteren sollte die Kenntnis nur eines
bestimmten Personenkreises der Versicherungsnehmerin - also dem 
versicherungsnehmenden Unternehmen - zugerechnet werden.
7. Eingeschränkte Anfechtungs- oder Rücktrittsmöglichkeit Werden 
vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt, so kann der Versicherer 
den Vertrag anfechten oder hiervon zurücktreten. Um gutgläubige 
Personen zu schützen, sollte die Anfechtungs- oder 
Rücktrittsmöglichkeit eingeschränkt sein.
8. Vorbeugende Abwehrkosten
Abwehrkosten sollten in bestimmten Fällen noch vor Eintritt des 
Versicherungsfalls gewährt werden.
9. Regelmäßige Überprüfung der Prämien
Aufgrund der kurzen Zyklen des D&O-Marktes sollte die Risiko- und 
Versicherungssituation regelmäßig durch einen Experten überprüft 
werden.
10. Professionelle Schadenbegleitung
D&O-Schäden sind sehr komplex, daher sollte ergänzend neben der 
rechtsanwaltlichen Beratung unbedingt auch eine professionelle 
Schadenbegleitung mit Blick auf den Versicherungsschutz durch einen 
Versicherungsmakler erfolgen.
Pressekontakt:

Pressekontakt:

Katja Kamphans, Leiterin Marketing & Kommunikation
Marsh GmbH, Lyoner Straße 36, 60528 Frankfurt
Telefon: (0 69) 66 76-624, Telefax: (0 69) 66 76-625
Katja.Kamphans@marsh.com, www.marsh.de

Pamela Rüdiger, Referentin Unternehmenskommunikation
Marsh GmbH, Lyoner Straße 36, 60528 Frankfurt
Telefon: (0 69) 66 76-620, Telefax: (0 69) 66 76-625
Pamela.Ruediger@marsh.com, www.marsh.de

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