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EANS-Adhoc: Didier-Werke Aktiengesellschaft: Vollzug des Squeeze-out kurzfristig erwartet/Barabfindung im Vergleichswege auf EUR 94,50 angehoben

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
17.08.2010
Wiesbaden, 17. August 2010. Das Klageverfahren gegen den auf der 
Hauptversammlung der Didier-Werke Aktiengesellschaft vom 29. August 
2008 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der 
Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die RHI AG, Wien, 
Österreich, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen 
Barabfindung (sog. Squeeze-out) ist heute beendet worden. Sämtliche 
Kläger haben ihre Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gegen den 
Squeeze-out-Beschluss zurückgenommen. Die Verfahrens-beendigung 
erfolgte im Rahmen eines Prozessvergleichs, in dem gleichzeitig eine 
Erhöhung der im Squeeze-out-Beschluss festgelegten Barabfindung von 
EUR 91,11 um EUR 3,39 auf EUR 94,50 je auf den Inhaber lautende 
Stückaktie der Gesellschaft vereinbart wurde.
Die Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister der 
Gesellschaft wird kurzfristig erwartet. Mit der Eintragung gehen die 
Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die RHI AG über, 
die dann alleiniger Aktionär der Gesellschaft ist. Einzelheiten zur 
Auszahlung der auf EUR 94,50 erhöhten Barabfindung an die 
Minderheitsaktionäre werden von der RHI AG nach Eintragung gesondert 
bekannt gegeben werden; die entsprechende Bekanntmachung wird im 
elektronischen Bundesanzeiger sowie in der Frankfurter Allgemeinen 
Zeitung erfolgen.
Sofern die Eintragung des Squeeze-out im Handelsregister, wie derzeit
erwartet, kurzfristig vollzogen wird, wird die Gesellschaft die für 
den 26. August 2010 einberufene ordentliche Hauptversammlung absagen.
Diese erfolgt gegebenenfalls nach gesonderter Bekanntmachung im 
elektronischen Bundesanzeiger und in der Frankfurter Allgemeinen 
Zeitung.
Nach Eintragung des Squeeze-out würde zudem auch die Börsennotierung 
der Aktien der Gesellschaft kurzfristig eingestellt werden. Ein nach 
Eintragung des Squeeze-out bis dahin noch stattfindender Börsenhandel
ist ein Handel nur mit den Barabfindungsansprüchen der 
Minderheitsaktionäre.

Rückfragehinweis:

RHI AG
Investor Relations
Mag. Barbara Potisk-Eibensteiner
Tel: +43-(0)50213-6123
Email: barbara.potisk@rhi-ag.com

Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: DE0005537005
WKN: 553700
Index: CDAX
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt

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