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ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband

ASIP: Klares Zeichen seitens Politik und Sozialpartner für eine starke zweite Säule dringend notwendig: Unsolidarische Umverteilung von Jung zu Alt muss endlich gestoppt werden

Bern (ots)

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP fordert eine rasche BVG-Revision, in der insbesondere der BVG-Umwandlungssatz endlich auf eine technisch korrekte Grösse gesenkt wird (Zeithorizont: 2021/22). Es geht insbesondere darum, die systemfremde Umverteilung von den aktiven Versicherten hin zu den Rentnern zu reduzieren. Gemäss OAK BV sind dies rund CHF 7.1 Mia. pro Jahr. Für die aktiven Versicherten und für die Stabilität sowie Akzeptanz des Systems ist diese Situation nicht länger haltbar. Für den ASIP, der die durch die Sozialpartner paritätisch geführten (teil-) autonomen Pensionskassen vertritt, ist daher die BVG-Revision ebenso dringlich wie die AHV-Revision.

Zur Abfederung der Renteneinbussen (kurzfristige Kompensation) steht für den ASIP eine prozentuale Erhöhung des BVG-Altersguthabens im Fokus. Die Finanzierung soll dezentral erfolgen, d.h. innerhalb der einzelnen Pensionskassen und ohne aufwendigen Umweg über den Sicherheitsfonds. Mit einem solchen Vorgehen werden zusätzliche, systemfremde und unfaire Umverteilungen zwischen den Pensionskassen verhindert. Ausserdem ist diese Lösung kostengünstiger als eine zentrale Lösung über den Sicherheitsfonds.

Aus Sicht ASIP ist das Rentenalter für Frauen und Männer im Sinne einer raschen Angleichung bei 65 Jahren festzulegen und in einem zweiten Schritt eine politische Diskussion über eine allfällige Erhöhung zu führen.

Mittelfristig sind weitere Vorschläge, wie die Reduktion der Regulierungsdichte und Komplexität sowie die Entpolitisierung der Parameter unter Vorgabe eines sozialpolitischen Leistungsziels zu diskutieren. Es ist falsch, einen Umwandlungssatz auf Stufe Gesetz festzulegen, weil die massgebenden externen Faktoren wie Zinsniveau oder Demographie ebenfalls nicht durch die Politik beeinflusst werden können.

Der ASIP erwartet von den Sozialpartnern innerhalb der gesetzten Jahresfrist (bis März/ April 2019) einen Revisionsvorschlag für das BVG zuhanden des Parlamentes. In diesem Zusammenhang darf die Verknüpfung der Steuervorlage 17 mit der AHV nicht zu einer Verzögerung der BVG-Revision führen.

Die Positionen und Forderungen des ASIP werden unterstützt durch eine übergeornete, gesamtheitliche Betrachtung dreier Studien, die im Rahmen der Medienkonferenz durch deren Autoren vorgestellt wurden. Sie analysieren die Situation der zweiten Säule aus unterschiedlichen Blickwinkeln und enthalten wertvolle Informationen, u.a. bezüglich des wichtigen Stellenwertes der beruflichen Vorsorge (vgl. www.asip.ch/Aktuell/News). Dass darin auch andere Sichtweisen zu Wort kommen, liegt darin begründet, dass der ASIP als Fachverband auch die Aufgabe hat, unter Einbezug aller - nicht nur der ökonomischen - Faktoren eine Auslegeordnung zu machen. Für den ASIP sind zur langfristigen Sicherung der zweiten Säule folgende Punkte wichtig:

   - ein langfristig ausgerichtetes, vielfältig strukturiertes 
     Vorsorgesystem
   - faire, generationengerechte Vorsorgelösungen
   - ökonomisch realistisch definierte Leistungsziele (Abbau/ 
     Reduktion der ungewollten Umverteilung)
   - einfache, praxistaugliche Vorsorgelösungen
   - sozialpartnerschaftlich und dezentral geführte PK sowie
   - eigenverantwortlich handelnde, gut ausgebildete Führungsorgane.

ASIP-Präsident Jean Rémy Roulet fordert daher Politik und Sozialpartner auf, ein klares Zeichen für eine starke zweite Säule zu setzen. Der ASIP fokussiert sich im Rahmen dieses Prozesses auf fachliche Inputs und das Aufzeigen der Konsequenzen vorgeschlagener politischer Massnahmen für die Pensionskassen und die Versicherten. Gleichzeitig achtet er darauf, dass die Massnahmen im Vollzug auch mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden können.

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für rund 930 Pensionskassen. Er vertritt über die Mitglieder rund zwei Drittel der Versicherten in der beruflichen Vorsorge sowie ein Vorsorgevermögen von über CHF 550 Mia. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.

Kontakt:

Jean Rémy Roulet, Präsident (Genf),
Telefon + 41 22 949 19 19
Hanspeter Konrad, Direktor
Telefon +41 43 243 74 15
E-Mail konrad@asip.ch
ASIP, Kreuzstrasse 26, CH-8008 Zürich

http://www.asip.ch
http://twitter.com/pensionskassen

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