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GARANT SCHUH + MODE AG

Erste Amplificator GmbH: Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien der GARANT Schuh + Mode AG i.I.

Düsseldorf (euro adhoc) -

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  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
  verantwortlich.
Aktien
Mit Bescheid vom 18. Oktober 2007 hat die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die Erste 
Amplificator GmbH, Düsseldorf, und den Insolvenzverwalter der GARANT 
Schuh + Mode AG i.I. ("Zielgesellschaft"), Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. 
Friedrich Wilhelm Metzeler, Düsseldorf ("Insolvenzverwalter", 
nachfolgend zusammen mit der Erste Amplificator GmbH "die 
Antragssteller") gemäß § 37 Abs. 1, Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 9 S. 1 Nr. 3
WpÜG-AngebotsVO von der Verpflichtung nach § 35 Abs. 1 S. 1 WpÜG, die
Kontrollerlangung an der Zielgesellschaft zu veröffentlichen, sowie 
von der Pflicht gemäß § 35 Abs. 2 S. 1 WpÜG, wegen des Erwerbs der 
Kontrolle an der Zielgesellschaft der BaFin eine Angebotsunterlage zu
übermitteln, und von der Verpflichtung nach § 35 Abs. 2 S. 1 i.V.m. §
14 Abs. 2 S. 1 WpÜG, ein Angebot zu veröffentlichen, befreit.
Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf folgenden Gründen:
Zugunsten der Antragssteller liegt ein Befreiungsgrund in Form des 
Sanierungsprivilegs i.S.d. § 9 S. 1 Nr. 3 WpÜG-AngebotsVO vor, und es
überwiegen die Interessen der Antragssteller an einer Befreiung die 
Interessen der anderen Aktionäre an einem Pflichtangebot. Zwar halten
die Antragssteller derzeit noch keine Aktien der Zielgesellschaft, 
jedoch ist absehbar, dass sie durch die für die nächste Zeit 
vorgesehene Umsetzung der in der Hauptversammlung vom 8. März 2007 
beschlossenen Kapitalmaßnahmen die Kontrolle an der Zielgesellschaft 
erlangen werden. Die Zielgesellschaft, über die am 1. Dezember 2004 
ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist sanierungsbedürftig und 
auf Basis des geplanten und in der Hauptversammlung vom 8. März 2007 
vorgestellten Sanierungskonzepts auch mit hinreichender 
Wahrscheinlichkeit sanierungs¬fähig. Da die Antragssteller durch ihre
Sanierungsbeiträge zum Fortbestand der Zielgesellschaft beitragen, 
soll ihnen nicht zugemutet werden, den Aktionären der 
Zielgesellschaft ein Pflichtangebot zum Erwerb ihrer Aktien machen zu
müssen.
Der Befreiungsbescheid erging unter dem Vorbehalt des Widerrufs für 
den Fall, dass das Grundkapital der Zielgesellschaft nicht bis zum 
30. Juni 2008 gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. März 
2007 auf EUR 3.618.925,11 herabgesetzt und zugleich auf EUR 
15.095.516,13 wieder erhöht wird. Desweiteren wurde die Befreiung 
unter den Vorbehalt des Widerrufs für den Fall gestellt, dass die 
nach Durchführung der am 8. März 2007 beschlossenen Kapitalerhöhung 
von der Erste Amplificator GmbH gehaltenen 1.191.754 Aktien der 
Zielgesellschaft nicht wie geplant bis zum 30. Juni 2008 an einen 
strategischen Investor weiterveräußert werden.
Ferner wurde die Befreiung mit der Auflage erteilt, dass die 
Antragssteller gegenüber der BaFin jeweils unverzüglich die 
Durchführung der Kapitalherabsetzung, die Durchführung der 
Kapitalerhöhung bei der Zielgesellschaft sowie die Veräußerung der 
1.191.754 Aktien der Zielgesellschaft durch Vorlage geeigneter 
Unterlagen nachzuweisen haben.
Auf der Grundlage dieser Befreiung werden die Antragssteller weder 
die Kontrollerlangung an der GARANT Schuh + Mode AG i.I. 
veröffentlichen noch der BaFin eine Angebotsunterlage übermitteln 
noch den Aktionären der GARANT Schuh + Mode AG i.I. ein 
Pflichtangebot nach dem WpÜG durch Veröffentlichung einer 
Angebotsunterlage unterbreiten.
Erste Amplificator GmbH

Rückfragehinweis:

Jenny Bleilefens
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49(0)211-3386-311
jbleilefens@garantschuh.com

Branche: Konsumgüter
ISIN: DE0005853030
WKN: 585303
Index: CDAX
Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr
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Börse München / Freiverkehr
Börse Frankfurt / Amtlicher Markt/General Standard
Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt

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