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S&T AG

EANS-Adhoc: S&T System Integration&Technology Distribution AG
Entscheidung der Übernahmekommission gemäß § 26b ÜbG betreffend die Angebotspflicht der AvW Gruppe AG und AvW Invest AG

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Entscheidung der Übernahmekommission gemäß § 26b ÜbG
07.04.2009
Die Übernahmekommission hat mit Bescheid vom 07.04.2009 
ausgesprochen, dass AvW Gruppe AG und AvW Invest AG eine 
kontrollierende Beteiligung in Höhe von 38,44% der ständig 
stimmberechtigten Aktien der S&T System Integration & Technology 
Distribution AG erlangt haben. Gemäß § 26b Abs 2 und Abs 3 ÜbG haben 
AvW Gruppe AG und AvW Invest AG innerhalb von 20 Börsetagen ab 
Zustellung des Bescheids, die am 07.04.2009 erfolgt ist, ein 
Pflichtangebot anzuzeigen oder ihre Beteiligung auf maximal 30% der 
ständig stimmberechtigten Aktien zu reduzieren bzw das Erlangen der 
kontrollierenden Beteiligung auf sonstige Weise rückgängig zu machen.
Die AvW Gruppe AG und die AvW Invest AG haben sich im Verfahren vor 
der Übernahmekommission für diesen Fall verpflichtet, die über den 
Anteil von maximal 30% der ständig stimmberechtigten Aktien 
hinausgehenden Anteile nicht über die Börse zu veräußern.
Kontakt:
Christian Rosner
Mag. Martin Bergler
S&T System Integration & Technology Distribution AG
Geiselbergstr. 17-19/3
1110 Vienna, Austria
Tel.: +43(1)3678088
Fax: +43(1)3678088 1099 
martin.bergler@snt-world.com

Rückfragehinweis:

Gabriela Mair
Head of Corporate Communications
T: +43 1 367 80 88 1024
Mobil: +43 664 60191 1024
Gabriela.Mair@snt-world.com
www.snt-world.com

Branche: Informationstechnik
ISIN: AT0000905351
WKN:
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel

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