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Klage abgewiesen: Mündliche Urteilsverkündung zur Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (VZBV) gegen KELLOGG

Bremen / Wien / Frankfurt am Main (ots)

Das Landgericht Bremen
hat am 01. Juli 2004 das Urteil zu der Klage des Verbraucherzentrale
Bundesverbands e. V. (VZBV) gegen KELLOGG und die Initiative
"KELLOGG'S FROSTIES für Schulsport" mündlich bekannt gegeben: Die
Klage wurde abgewiesen. (Aktenzeichen: 12 0 533/03)
Die Initiative "KELLOGG'S FROSTIES für Schulsport" lief von Juni
2003 bis Ende Januar 2004. In dieser Zeit konnten Schüler Tony Taler
sammeln und gegen Sportmaterialien für ihre Schule eintauschen. Tony
Taler gab es in jeder Aktionspackung KELLOGG'S FROSTIES und KELLOGG'S
CHOCOS, über das Internet (www.kelloggs.de) in täglichen Verlosungen
und über eine kostenpflichtige Telefonhotline (0,49 EURO pro Anruf).
Damit sollte ein kleiner Beitrag insbesondere zur Verstärkung des
ausserunterrichtlichen Schulsports geleistet werden - also für die
Arbeit in Sport-AGs und zur Ausweitung des Pausenhofangebots in
Schulen.
Als führender Markenartikelhersteller stellt KELLOGG alle
Initiativen und Promotions im Vorfeld auf den Prüfstand. Vor diesem
Hintergrund ist die Abweisung der Klage durch das Landgericht Bremen
für KELLOGG eine Bestätigung seiner gewissenhaften Arbeit.
Das Unternehmen bedauert, dass der VZBV das Angebot von KELLOGG
und der Deutschen Schulsportstiftung zur Weiterführung eines
aussergerichtlichen Dialogs vor Klageeinreichung nicht angenommen
hatte.
- Ende -

Pressekontakt:

Sascha Tischer / Eckart Gutschmidt
KELLOGG'S Pressedienst
@ :relations
Telefon: +49 / (0)69 / 963 652 - 24
Telefax: +49 / (0)69 / 963 652 - 15
Email: kelloggs@relations.de

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