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Softmatic AG i. Ins.

euro adhoc: Softmatic AG i. Ins.
Kapitalerhöhung/Restrukturierung / Insolvenzplan gerichtlich bestätigt (D)

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
  Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Norderstedt, 07. November 2003. Der Insolvenzverwalter Hans-Jürgen
Beil der Softmatic AG i.Ins., Norderstedt teilt mit, dass das
Insolvenzgericht mit Beschluss vom 7. November 2003 in Anwendung des
§ 245 InsO die Zustimmung der Gläubiger zu dem am 29. Januar 2003 von
der Schuldnerin eingereichten Insolvenzplan als erteilt festgestellt
hat. Sollten keine Rechtsmittel eingelegt werden, so wird der
Beschluss nach dem 22.11.2003 rechtskräftig. Der Insolvenzplan sieht
die Verteilung sämtlicher Vermögenswerte der Gesellschaft an die
Gläubiger vor, trotzdem ist nur eine geringe quotale Befriedigung der
angemeldeten Forderungen möglich. Zur Erfüllung der Bedingungen des
Insolvenzplanes und damit als Voraussetzung zu dessen gerichtlicher
Bestätigung wird eine Hauptversammlung einberufen werden.
Die Beschlussvorschläge zur Tagesordnung werden unter anderem eine
vereinfachte Kapitalherabsetzung im Verhältnis 85 zu 1 und eine
anschließende Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht für Altaktionäre
enthalten. Eine Wiederaufnahme des ursprünglich von der Gesellschaft
betriebenen Geschäftes ist nicht geplant.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung        euro adhoc 07.11.2003

Rückfragehinweis:

Insolvenzverwalter Hans Jürgen Beil Tel.: 040/41 46 380

Branche: Informationstechnik
ISIN: DE0007271702
WKN: 727170
Index:
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Geregelter Markt
Niedersächsische Börse zu Hannover / Freiverkehr
Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
Bayerische Börse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr

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    Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. Norderstedt, 29. August 2003. Der Insolvenzverwalter der Softmatic AG i.Ins., Norderstedt teilt mit, daß der am 29. Januar 2003 von der Schuldnerin eingereichte Insolvenzplan durch das Gericht geprüft wurde und keine Gründe für eine Zurückweisung festgestellt wurden. Die einberufene Gläubigerversammlung vom heutigen ...

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    Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. Norderstedt, 29. Januar 2003. Der Insolvenzverwalter der Softmatic AG, Norderstedt teilt mit, dass bei dem Amtsgericht Norderstedt ein Insolvenzplan für eine von §1 InsO abweichende Regelung zum Erhalt der Softmatic AG eingereicht wurde. Ende der Ad-hoc-Mitteilung ...