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UNIQA Versicherungen AG

EANS-Adhoc: UNIQA Versicherungen AG
Rückkaufprogramm

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
21.09.2010
Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung 
Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms
Der Vorstand von UNIQA Versicherungen AG mit dem Sitz in Wien 
("UNIQA" oder "die Gesellschaft") hat am 21.09.2010 beschlossen, von 
der Ermächtigung gemäß dem Beschluss der 11. ordentlichen 
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31.5.2010 zum Aktienrückkauf 
Gebrauch zu machen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt worden, 
höchstens 14,298.521 auf Inhaber lautende Stückaktien durch die 
Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66
AktG) zu erwerben. Unter Berücksichtigung anderer eigener Aktien, 
welche die Gesellschaft und/oder Tochterunternehmen der Gesellschaft 
(§ 66 AktG) bereits erworben hat/haben und noch besitzt/besitzen, 
entspricht der Erwerb einem Anteil von höchstens 10 % des 
Grundkapitals der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss 
des Vorstands am 21.09.2010 zugestimmt. Mit der vorliegenden 
Veröffentlichung werden auf Grund des Beschlusses des Vorstands von 
UNIQA vom 21.09.2010, dem der Aufsichtsrat von UNIQA mit Beschluss 
vom 21.09.2010 zugestimmt hat, gemäß § 4 VeröffentlichungsV (BGBl II 
2002/112) der beabsichtigte Rückerwerb eigener Aktien von UNIQA und 
das Rückkaufprogramm bekannt gemacht. Änderungen des 
Rückkaufprogramms (siehe § 6 VeröffentlichungsV) sowie die 
Veröffentlichung der im Rahmen des Rückkaufprogramms oder der 
Veräußerung eigener Aktien durchgeführten Transaktionen (siehe § 7 
VeröffentlichungsV) werden im Internet auf der Homepage von UNIQA 
"www.uniqagroup.com" unter "5. Aktienrückkaufprogramm" bekannt 
gemacht werden. Auf der Homepage von UNIQA finden sich auch sämtliche
Angaben über schon bisher durchgeführte Rückkaufprogramme sowie ein 
Wiederverkaufsprogramm.
Die vorliegende Veröffentlichung ist kein Angebot zum Erwerb von 
UNIQA Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, 
Angebote zum Rückkauf von UNIQA Aktien anzunehmen.
1.      Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z
8 und Abs 1a und Abs 1b AktG: 31.05.2010
2.      Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses:
05.06.2010 gemäß § 82 Abs 8 BörseG auf der Homepage von UNIQA
(www.uniqagroupe.com), über euro adhoc als "Corporate News" sowie im Amtsblatt
zur "Wiener Zeitung"
3.      Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückkaufprogramms: 19.11.2010 bis
voraussichtlich 18.05.2013; die Gesellschaft behält sich vor, das
Rückkaufprogramm vor 18.05.2013 zu unterbrechen oder zu beenden
4.      Aktiengattung, auf die sich das Rückkaufprogramm bezieht: auf Inhaber
lautende Stückaktien von UNIQA (einheitliche Aktiengattung)
5.      Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückkaufs eigener Aktien,
insbesondere auch Anteil der rückzukaufenden eigenen Aktien am Grundkapital:
unter Berücksichtigung anderer eigener Aktien, welche die Gesellschaft und/oder
Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 AktG) bereits erworben hat/haben und
noch besitzt/besitzen: bis zu höchstens 14,298.521 auf Inhaber lautende
Stückaktien bzw. 10 % des Grundkapitals von UNIQA.
6.      Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: Der Gegenwert
je Aktie darf den gewichteten Durchschnitt der an der Wiener Börse
festgestellten amtlichen Schlusskurse für UNIQA Aktien an den dem Erwerb jeweils
unmittelbar vorangehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20 % über- oder
unterschreiten, nicht zu einem Kurs erfolgen, der über dem des letzten
unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) des derzeit
höchsten unabhängigen Angebots liegt, sowie in absoluter Höhe nicht weniger als
EUR 8,-- und nicht mehr als EUR 25,-- betragen.
7.      Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob der Rückkauf
über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob es beim Rückkauf
ein Übernahmeangebot geben wird, ob die Aktien eingezogen oder allenfalls
wiederverkauft werden sollen oder ob sie für Zwecke eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der Rückkauf der UNIQA
Aktien auf Grund dieses Rückkaufprogramms findet über die Wiener Börse statt.
Ein Übernahmeangebot wird anlässlich des Rückkaufs nicht unterbreitet. Zweck des
Rückkaufs ist die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die UNIQA Aktie an der
Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck
ausgeschlossen ist. Aus Anlass dieses Rückkaufprogramms findet keine Einziehung
von Aktien statt. UNIQA beabsichtigt, erworbene eigene Aktien wieder zu
veräußern. UNIQA beabsichtigt nicht, in eigenen Aktien zu handeln. UNIQA behält
sich vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls auch zur Durchführung
eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung zu verwenden.
8.      Allfällige Auswirkung des Rückkaufprogramms auf die Börsezulassung der
Aktien der Emittentin: keine
9.      Ausmaß der gegenwärtig eingeräumten oder geplanten 
Aktienoptionen im Rahmen von Stock Option Plänen an leitende 
Angestellte oder Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der 
Emittentin: Gegenwärtig sind Aktienoptionen im Rahmen von Stock 
Option Plänen an leitende Angestellte oder Vorstands- oder 
Aufsichtsratsmitglieder nicht eingeräumt oder konkret geplant. Die 
Emittentin behält sich vor, erworbene eigene Aktien gegebenenfalls 
auch für Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu verwenden 
und dabei Aktienoptionen gegebenenfalls auch an Mitglieder des 
Vorstands und/oder leitende Angestellte auszugeben; in diesem Fall 
wird die Emittentin das Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 
VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben.

Rückfragehinweis:

UNIQA Versicherungen AG
Norbert Heller
Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller@uniqa.at

Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000821103
WKN: 928900
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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