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Medienmitteilung: Nationalrat muss Krankenkassenkartell verhindern

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Medienmitteilung

Comparis zum Versicherungsaufsichtsgesetz

Nationalrat muss Krankenkassenkartell verhindern

In der Sondersession vom 3. bis 5. Mai 2021 wird der Nationalrat das Versicherungsaufsichtsgesetz beraten. Eine Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben will mit dem neuen Art. 31b im Versicherungsaufsichtsgesetz den Krankenkassen erlauben, als Kartell mit Ärzten und Spitälern über Spitalzusatzversicherungsleistungen zu verhandeln. «Stimmt das Parlament dem Kassenkartell zu, wird die Zusatzversicherung noch vor der Grundversicherung eine Einheitskasse», warnt Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly.

Zürich, 30. April 2021 – Einzelne Krankenversicherer werfen Ärzten und Spitälern vor, bei Tarifverhandlungen im Zusatzversicherungsbereich ihre Marktmacht zu missbrauchen. Eine Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) will nun den Krankenkassen erlauben, als Kartell mit Ärzten und Spitälern Tarife zu verhandeln, anstatt die Wettbewerbskommission (WEKO) einzuschalten.

Comparis empfiehlt dem Nationalrat in der Sondersession den folgenden neuen Artikel 31b im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) im Interesse der Konsumenten abzulehnen:

«Die Versicherungsunternehmen können im Bereich der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung gegenüber den Leistungserbringern gemeinsam verhandeln und Vereinbarungen abschliessen, in welchen die Vergütung von Mehr- und/oder Zusatzleistungen geregelt wird.»

Handlungsbedarf aus Konsumentensicht

Aus Konsumentensicht besteht Handlungsbedarf. Der WAK-Mehrheitsvorschlag (Art. 31b VAG) löst aus Sicht von Comparis aber keines der erheblichen Probleme im Zusatzversicherungsbereich. Der Grund dafür ist: Man kann einen allfälligen Missbrauch der Marktmacht auf einer Seite (Ärzte und Spitäler) nicht mit Kartellen auf der anderen Seite (Krankenversicherer) oder gar auf beiden Seiten lösen.

Kartelle führen mittel- und langfristig weder zu tieferen Tarifen und Prämien noch zu mehr Innovation. Auch die Interventionen der Finanzmarktaufsicht (Finma) schaden den Versicherten mehr als sie nützen: Sie könnten zu einem rigiden Einheitsleistungskatalog mit einheitlichen Tarifen für die zusatzversicherten Arzt- und Spitalleistungen und immer mehr Bürokratie wie in der Grundversicherung führen.

«Die im Rahmen der VAG-Revision beantragte rechtliche Basis für Versicherungskartelle im Zusatzversicherungsbereich wäre für alle Beteiligten – Versicherte, Versicherer, Ärzte und Spitäler – kontraproduktiv», warnt Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly. Gegen den allfälligen Missbrauch der Marktmacht müsse die WEKO vorgehen. «Alle paar Jahre kämpfen die Krankenkassen mit dem Argument ‹Wettbewerb gegen die Grundversicherung als Einheitskasse und erwarten von allen Seiten Unterstützung. Nun wollen sie klammheimlich für das Zusatzversicherungsgeschäft ein Kartell», so Schneuwly.

Echte Reformen statt Kartelle aus der Mottenkiste

Weil nichts tun nur wenig besser ist als Kartelle, stellt Comparis folgende Forderungen:

1. Die einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Grundversicherungs-Leistungen (EFAS) muss endlich in Kraft gesetzt werden. Die Kantone profitieren sowohl von nicht kostendeckenden Grundversicherungs-Spitaltarifen als auch von der Verlagerung von stationär zu ambulant: Sie bezahlen 55 Prozent an jede stationäre Leistung in der allgemeinen Abteilung und beteiligen sich nicht an den Kosten der ambulanten Leistungen.

2. Ambulante und stationäre Mehr- und Zusatzleistungen müssen klar definiert und vertraglich zwischen Krankenzusatzversicherern und Spitälern sowie Beleg-, Chef- und Kaderärzten vereinbart werden. Ein Spital, das nur noch Zwei- oder Einbettzimmer hat, kann diese nur dann als Mehrwert für private oder halbprivate Spitalzusatzversicherungen geltend machen, wenn damit Leistungen verbunden sind, die gegenüber den Leistungen zu Lasten der Grundversicherung einen Mehrwert darstellen. Das gilt für die Hotellerie als auch für den medizinischen Bereich. Mehrwerte gibt es auch im Bereich Innovation, in der Servicequalität und in der Abdeckung immaterieller Bedürfnisse der Patienten.

3. Für medizinische Leistungen zu Lasten von Zusatzversicherungen braucht es eine Preisbekanntgabepflicht. Diese Transparenz von Leistung und Preis ist eine grundlegende Voraussetzung für Wettbewerb.

4. Für die Versicherung ältere Menschen braucht es eine Branchenvereinbarung oder klare Rahmenbedingungen, um die Freizügigkeit der Versicherten und den Wettbewerb unter den Versicherern zu verstärken.

Weitere Informationen:
Felix Schneuwly
Krankenkassen-Experte
Telefon: +41 79 600 19 12
E-Mail:  media@comparis.ch
comparis.ch

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