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comparis.ch zu Sachschäden am Auto während der Euro 08 - Wenn Hooligans wüten - und die Versicherung nicht zahlt

Zürich (ots)

Sei's aus Enttäuschung oder Euphorie - mit
Fussballfans, die während der Euro 08 ausser Rand und Band geraten, 
ist zu rechnen. Wer aber zahlt, wenn das eigene Auto durch Unbekannte
zerkratzt, zerbeult oder verschmiert wird? Der 
Internet-Vergleichsdienst comparis.ch hat die Vertragsbedingungen der
Autoversicherer unter die Lupe genommen. Fazit: Die Versicherer 
zahlen bei Vandalenakten nicht in jedem Fall.
«Keine Bange, ich bin gut versichert!», denken die meisten 
Autobesitzer (1). Während der Euro 08 könnte es für diese 
vermeintlich gut Versicherten ein böses Erwachen geben. Denn es ist 
keineswegs klar, dass die Versicherungen den Schaden übernehmen, wenn
Autos von randalierenden Fans zerkratzt, mit Farbe verschmiert oder 
mit Fusstritten traktiert werden. Wie eine aktuelle Erhebung des 
Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch bei den zehn bedeutendsten 
Schweizer Autoversicherern (2) ergeben hat, kommen die Versicherer 
beileibe nicht für all das auf, was im Volksmund unter dem Begriff 
«Vandalenakt» kursiert.
Autobesitzer müssen Prävention betreiben
Besonders die Anwohner rund um die Euro-08-Fussballstadien dürften 
unter Umständen gut beraten sein, ihr Auto vor dem Spiel aus der 
Kampfzone zu bringen. Für Anwohner beginnen die Probleme nämlich 
schon, bevor der Schadensfall überhaupt eingetreten ist. Jeder 
Autobesitzer ist laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) 
der Anbieter einer sogenannten Schadenminderungspflicht unterworfen, 
d.h., er hat - im Sinne der Prävention - alles Zumutbare vorzukehren,
damit das Risiko von schädlichen Einwirkungen auf sein Fahrzeug durch
Dritte möglichst klein ist. Unterlässt er Vorsichtsmassnahmen - etwa 
indem er es versäumt, seinen Wagen vorübergehend ein paar Strassen 
weiter oder gar in ein anderes Stadtquartier zu dislozieren - kann 
die Versicherung im Einzelfall je nach dem Grad des 
«Selbstverschuldens» ihre Leistungen kürzen oder gar streichen. «Wer 
seinen Wagen rechtzeitig in Deckung bringt, ist im Schadensfall 
gegenüber der Autoversicherung auf jeden Fall in einer guten 
Position», hält Comparis-Geschäftsführer Richard Eisler fest.
Damit nicht genug: Ausschlussklauseln gibt es auch im Zusammenhang 
mit so genannten «inneren Unruhen», also Zusammenrottungen, Krawallen
oder Tumulten im weitesten Sinn. Auch in einem solchen Fall behalten 
sich die Autoversicherer in ihren Vertragsbedingungen 
Leistungskürzungen vor, wenn der Geschädigte nicht glaubhaft darlegen
kann, dass er alles Zumutbare zur Vermeidung des Schadens unternommen
hat. Ob ein Saubannerzug, der nach verlorener Schlacht im 
Fussballstadion meuternd durch die Strassen zieht, unter diese 
Ausschlussklauseln fällt oder nicht, dürfte im konkreten Fall 
strittig sein. Im Extremfall müsste der Richter entscheiden. Nach 
bisherigen Erfahrungen - etwa bei den Krawallen im Zusammenhang mit 
der 1.-Mai-Feier in Zürich - haben sich die Versicherungen bis jetzt 
kulant gezeigt.
Der Freudentanz auf dem Autodach
Von den Versicherungen gut geschützt sind Autofahrerinnen und 
Autofahrer in der Schweiz, wenn der Wagen in Brand gesteckt wird oder
Scheiben eingeschlagen werden. In solchen Fällen zahlt stets die 
Teilkaskoversicherung. Versicherungstechnisch um «Vandalenakte» 
handelt es sich, wenn am Wagen Kleinteile wie Antennen, 
Aussenspiegel, zum Teil auch Zierrat mutwillig abgebrochen, wenn 
Reifen aufgeschlitzt oder schädliche Flüssigkeiten in den Benzintank 
geschüttet werden. Auch dann zahlt die Teilkasko. Schwieriger wird 
die Sache bei Blechbeulen, Lackschäden oder zertrümmerten Front- und 
Rücklichtern: Blech- und Lackschäden, Beulen an der Karosserie sowie 
eingedrückte Front- und Heckleuchten, die auf das Konto von Chaoten 
gehen, gelten aus Sicht der Versicherer nicht als Vandalenakte im 
landläufigen Sinn. Autolenker können sich somit nicht darauf 
verlassen, dass die hässlichen Spuren, die das Freudentänzchen auf 
dem Autodach oder der heimliche Tritt an die Autotür hinterlassen, 
finanziell von der Autoversicherung weggewischt werden. Konkret: Im 
Rahmen der normalen Deckung der Teilkaskoversicherung übernimmt laut 
der Comparis-Erhebung kein Versicherer die Kosten für die Reparatur 
eines mutwillig zerbeulten Karosserieblechs. Auch nicht versichert 
sind Kratzspuren am Lack oder die Reparatur von Front- und 
Rücklichtern. Anders verhält es sich bei Farbanschlägen: AXA 
Winterthur, Allianz Suisse, Generali sowie Nationale Suisse bezahlen 
im Rahmen der Teilkaskoversicherung auch für die Beseitigung von 
solchen Schmierereien. Bei der Zurich Connect können auch in der 
Teilkasko-Standarddeckung alle Vandalismusrisiken mit einem 
entsprechenden Zusatz versichert werden.
Was nützt die Vollkaskoversicherung?
Einen umfassenden Versicherungsschutz bietet letztlich nur die 
sogenannte Vollkaskoversicherung, die sich vor allem für Besitzer von
Fahrzeugen neueren Jahrgangs lohnt. Bei der Vollkaskoversicherung 
handelt es sich um eine Kombination von Teilkaskoversicherung und 
Kollisionskaskoversicherung. Laut den Comparis-Recherchen werden 
Schäden am Auto infolge zerstörerischer Aktionen von Drittpersonen 
durch alle Versicherer gedeckt, sofern der Kunde vollkaskoversichert 
ist. Das hat allerdings seinen Preis: Wer sich mutwillig verursachten
Blechschaden am Auto von der eigenen Versicherung bezahlen lässt, 
muss in der Regel den vereinbarten Selbstbehalt tragen und darüber 
hinaus einen Bonusverlust in Kauf nehmen. Je nach Versicherer und 
persönlicher Prämienstufe muss der betroffene Wagenbesitzer über die 
Jahre gesehen mit einem Verlust von mehreren Tausend Franken rechnen.
Unter Umständen lohnt es sich also, die Reparatur des Blechschadens 
oder die Beseitigung der Kratzspuren am Auto aus dem eigenen Sack zu 
bezahlen.
Nur jeder zweite Autofahrer ist rundum geschützt
Wie die Erhebung von Comparis zeigt, bietet die Teilkaskoversicherung
den Autofahrerinnen und Autofahrern keinen umfassenden 
Versicherungsschutz vor gewaltsamen Zerstörungen durch Drittpersonen.
Comparis schätzt, dass weniger als die Hälfte der Wagenbesitzer in 
der Schweiz vollkaskoversichert ist. Demzufolge verfügt nur eine 
Minderheit im Schadensfall über einen umfassenden 
Versicherungsschutz. Dabei können die Versicherten den Deckungsumfang
ihrer Versicherungen mit Zusätzen (Kollisionskasko, 
Parkschadenversicherung) im Normalfall weitgehend selber bestimmen. 
Von kleineren Abweichungen abgesehen, ähnelt sich die Angebotspalette
der verschiedenen Anbieter. Allerdings verlangen die Versicherer für 
gleiche oder ähnliche Leistungen unterschiedliche Preise. Ein 
Vergleich lohnt sich. Als problematisch herausgestellt hat sich der 
Begriff «Vandalenakt»: Die Versicherer definieren Vandalenakte in 
ihren Vertragsbedingungen sehr präzis und legen den Begriff - 
gemessen am normalen Sprachgebrauch - restriktiv aus.
(1) Geschätzte 80 bis 90 Prozent der Autobesitzer in der Schweiz 
verfügen neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung über eine 
Teil- oder Vollkaskoversicherung. Eine gesetzliche Pflicht zum 
Abschluss einer Kaskoversicherung besteht nicht.
(2) Zurich, AXA Winterthur, Allianz Suisse, Mobiliar, Basler 
Versicherungen, Generali Versicherungen, Vaudoise Versicherungen, 
Nationale Suisse, Helvetia, Alba.

Kontakt:

Richard Eisler
Geschäftsführer
Telefon: 044 360 52 62
E-Mail: media@comparis.ch
www.comparis.ch

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