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Swiss Leaders / Schweizer Kader Organisation SKO

Reform Altersvorsorge 2020

Zürich (ots)

Bei der Reform der Altersvorsorge stehen für uns die Schweizer Kader Organisation SKO zwei Punkte im Fokus für konkrete Anpassungen: Die Modernisierung 1. des Koordinationsabzugs in der zweiten Säule und 2. der Witwenrente in der AHV. Beide Anliegen sorgen für eine zeitgemässe und bedarfsorientierte Ausgestaltung der Reformvorlage anstelle von pauschalen Lösungen. Lesen Sie hier die Stellungnahme der SKO.

Abschaffung oder Anpassung des Koordinationsabzugs?

Wir unterstützen und befürworten explizit die Streichung des Koordinationsabzugs. Die vorgeschlagene und unbestrittene Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule von derzeit 6.8% auf 6.0% muss zielgerichtet kompensiert werden. Der Vorschlag des Bundesrates, den Koordinationsabzug zu streichen und die Altersgutschriften entsprechend anzupassen, ist eine sinnvolle Lösung, diese Kompensation ohne jegliche Vermischung der ersten und zweiten Säule zu erreichen. Zudem verbessert er gleichzeitig die Altersvorsorge in der 2. Säule für einen grossen Teil der Erwerbsbevölkerung. Die heutige Ausgestaltung des Koordinationsabzugs ergibt für viele Erwerbstätige eine deutlich spürbare Versicherungslücke. Betroffen sind alle kleinen Einkommen und Teilzeit-Erwerbstätigen. Betroffen sind also insbesondere Frauen, da Teilzeitarbeit und tiefe Löhne bei Frauen häufig sind und sie nach wie vor tiefere Durchschnittseinkommen aufweisen.

Mit der Abschaffung des Koordinationsabzugs in der zweiten Säule werden also Vorsorge- und Versicherungslücken verhindert. Dies da mehr Kapital angespart wird, was eine höhere eigenverantwortlich ersparte Rente ergibt.

Arbeitgeber-, Gewerbeverband und Economiesuisse setzen sich für die Beibehaltung des Koordinationsabzugs ein. Deshalb ist die gänzliche Abschaffung kaum realisierbar. Die genannten Verbände bieten jedoch Hand, den Koordinationsabzug an den Beschäftigungsgrad zu koppeln. Diese Lösung hilft zwar, die Deckungslücke bei Teilzeitarbeitenden zu reduzieren. Sie ist jedoch ungerecht, da sie für Wenigverdienende keine Verbesserung bringt und Teilzeitbeschäftigte bevorzugt. Wir finden es falsch, dass die Rente höher ausfällt, wenn ein bestimmtes Einkommen mit einer Teilzeitbeschäftigung erarbeitet wird, als wenn das gleiche Einkommen einer Vollzeitanstellung erarbeitet wird. Deshalb ist aus unserer Sicht die beste Lösung -falls der Koordinationsabzug nicht abgeschafft wird - einen Viertel des obligatorisch versicherten Lohns als koordinierten Lohn in die Berechnung zu übernehmen. Mit dieser Lösung wird die Senkung des Umwandlungssatzes für die Zielgruppe der Teilzeitangestellten und Wenigverdienenden kompensiert und die Versicherungslücken werden verkleinert.

Für eine zeitgemässe und zielgerichtete Witwenrente

Der Bundesrat hat eine Modernisierung der Witwenrente vorgeschlagen, welche wir befürworten. Aktuell sieht das System der AHV für sämtliche verwitweten Frauen unter gewissen Voraussetzungen einen Rentenanspruch vor. Diese Regelung basiert auf einem klassischen Rollenverständnis zwischen Mann und Frau. Sie setzt zudem Fehlanreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen und spiegelt den gesellschaftlichen Wandel in keiner Art und Weise wieder. Heute trägt ein Grossteil der verheirateten Frauen einen wesentlichen Anteil zum Familieneinkommen bei.

Der Bundesrat hat diesen gesellschaftlichen Wandel erkannt und schlägt anstelle der derzeitigen pauschalen Lösung eine Anpassung des Systems vor, welche sich an den heutigen Gegebenheiten orientiert. Die Ausgestaltung der Hinterlassenenleistungen sieht eine Senkung der Witwenrente von 80% auf 60% sowie die Anhebung der Waisenrenten von 40% auf 50% vor. Gleichzeitig wird die Witwenrente auf Frauen mit Kindern in Ausbildung eingeschränkt. Diese Änderung ist zielgerichtet und trägt dazu bei, die Arbeitsmarktpartizipation der Frauen zu fördern. Der Vorschlag des Bundesrates war in der Vernehmlassung weitgehend unbestritten und leistet einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Finanzierung des gesamten Reformpakets. Um mögliche Härtefälle zu vermeiden schlagen wir vor, den Vorschlag des Bundesrates mit einer Härtefallklausel zu ergänzen. Dabei sollen beispielsweise verwitwete Mütter unterstützt werden, welche aufgrund der familiären Konstellation bei der Organisation der Kinderbetreuung keine Möglichkeit hatten, ihre Erwerbstätigkeit in substanzieller Weise weiterzuführen und sich deshalb mit zunehmendem Alter nur noch schwer in den Arbeitsmarkt integrieren können. Für solche Fälle sollen beispielsweise Leistung oder Unterstützungsmassnahmen für die berufliche Wiedereingliederung möglich sein.

Die Schweizer Kader Organisation SKO

Die Schweizer Kader Organisation SKO vertritt die wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Interessen der Führungskräfte in der Schweiz. Der Verband ist parteipolitisch unabhängig. Er versteht sich als Kompetenzzentrum für Führungskräfte aller Branchen und offeriert seinen Mitgliedern zahlreiche Dienstleistungen in den Bereichen Weiterbildung, KarriereService, Rechtsdienstleistung sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen.

Die Mitglieder erhalten Zugang zu einem wertvollen nationalen und regionalen Kontakt- und Beziehungsnetzwerk. Die SKO hat Tradition und Gewicht: 1893 als «Schweizerischer Werkmeister-Verband» gegründet, zählt sie heute gegen 12'000 Mitglieder, und ist seit 2009 Vollmitglied der CEC European Managers, des Dachverbandes aller europäischen Kaderverbände, mit Sitz in Brüssel. Als 8. NPO und als 1. Berufsverband in der Schweiz ist die SKO seit 2005 nach dem «NPO-Label für Management Excellence» zertifiziert, herausgegeben von SQS und des Verbandsmanagement Instituts VMI der Universität Fribourg. www.sko.ch

Rückfragen:

Jürg Eggenberger, Geschäftsleiter
Schweizer Kader Organisation SKO
T +41 43 300 50 50
j.eggenberger@sko.ch

Schweizer Kader Organisation SKO
Postfach, 8042 Zürich
Schaffhauserstrasse 2, CH-8006 Zürich
info@sko.ch
www.sko.ch

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